Aktuell herrscht ein großes Unbehagen gegenüber einfachen numerischen Schuldenregeln wie der Drei-Prozent-Regel als Defizitobergrenze im Maastrichtvertrag. Solche Kennzahlen sind ökonomisch kaum begründbar; hingegen besteht die begründete Sorge, dass gerade zukunftsorientierte Ausgaben der Durchsetzung arbiträrer Grenzwerte zum Opfer fallen. Die einfache Deklaration einer Ausgabe als kreditfähige Zukunftsinvestition hat erfahrungsgemäß auch ihre Tücken. Die vor der Schuldenbremse gültige „Goldene Regel“ hat den Einbruch der öffentlichen Investitionen in den 2000er Jahren nicht verhindert. Eine Lösung scheint darin zu liegen, die Komplexität der Regeln zu erhöhen: nach der Reform der fiskalischen Überwachung in Europa werden für jedes Mitgliedsland situativ angepasste Kennzahlen festgelegt. Zur Auswertung der Bedingungen, die zu den entsprechenden Einzelfallwerten führen, kommen ökonomische bzw. ökonometrische Analysen zum Einsatz. So wird zur Festlegung des für den nun vordringlich relevanten Nettoausgabenpfads eine landesspezifische Schuldentragfähigkeitsanalyse mit Projektionshorizonten von teilweise über 15 Jahren bemüht. Sofern die richtigen Reformen und Zukunftsinvestitionen in Aussicht gestellt werden, können Modifikationen im Projektionsmodell vorgenommen werden, die schließlich in einen für jedes Land zugeschnittenen Nettoausgabenpfad münden.
Durch mehr „Technik“ in der ökonomischen Analyse sollen die erlaubten Spielräume der öffentlichen Haushalte auf den Einzelfall zugeschnitten und damit meist erhöht werden. Eine einheitliche Defizitobergrenze, die sich am schwächsten Glied der Kette orientieren dürfte, wird wohl für die meisten Länder niedriger sein als die, die im Einzelfall richtig wäre. Zugleich gibt es durch ein solches Vorgehen einen erheblichen Bedeutungsgewinn für die makroökonomisch-quantitative Forschung und Politikberatung. Soll sie doch die Projektionen und Effektschätzungen liefern, die eine im Sinne der Nachhaltigkeit ungefährliche Ausweitung der heutigen Kreditaufnahme begründen können. Prognosen und Projektionen, insbesondere wenn sie längere Horizonte in den Blick nehmen, sind allerdings mit großer Unsicherheit behaftet. Regelmäßig ist festzustellen, dass Prognosen zum wiederholten Male nicht eingetroffen sind. Für US-Daten bringen Lunsford und West (2026) zudem Zweifel auf, dass Projektionen über einen Horizont von 25 Jahren hinaus noch sinnvoll kalibriert werden können, also zumindest die mit den Prognosen verbundene Unsicherheit adäquat erfasst werden kann. Für europäische Daten könnte dies noch problematischer sein, da die Produktivitätstrends – als entscheidender Treiber von langfristigem Wirtschaftswachstum – größeren Schwankungen als in den USA unterliegen (Boysen-Hogrefe & Hoffmann, 2026).
Erhebliche Unsicherheit herrscht auch bei der Quantifizierung von makroökonomischen Effekten von öffentlichen Investitionen oder Strukturreformen vor. Die Erkenntnisse der Volkswirtschaftslehre sind ständig in Bewegung. Dies gilt für die Ergebnisse einzelner Studien, aber auch für ganze Forschungsrichtungen. Während vor wenigen Jahrzehnten größere Datenpanel, oft regionale oder Mikrodaten, Einzug in die makroökonomische Forschung gefunden haben, um neue Identifikationsmöglichkeiten für Effekte makroökonomischer Politik abzuleiten, wird unter dem Stichwort „missing intercept“ seit einigen Jahren diskutiert, inwieweit die Ergebnisse solcher Studien ohne weiteres überhaupt auf die Makroebene übertragen werden können (Wolf, 2023). Prognosen treffen nicht ein und Effektschätzungen sind unsicher. Angesichts solcher Befunde drängt sich die Frage auf, welche Rolle quantitative wirtschaftspolitische Beratung überhaupt spielen kann und soll. Eine Antwort mag sein, dass die ökonomischen Modelle vielleicht nicht immer genutzt werden sollten, um „spitze“ Zahlen zu ermitteln, sondern plausible Zahlenbereiche abzustecken. So gab es wohl kaum ein Modell, dass bei der jüngst vollzogenen Überführung des Bürgergelds in die Grundsicherung Arbeitsanreizeffekte ausgewiesen hätte, die eine Einsparung an Staatsausgaben in spürbarer Milliardenhöhe plausibilisiert hätten. Eine bestimmte Kennzahl lässt sich also vielleicht nicht ohne weiteres ableiten, aber die Narrative hinter wirtschaftspolitischen Vorschlägen können und sollten kritisch begleiten werden.
Aber wie sieht es mit Prognosen aus? Bei der Finanzplanung kommen die Akteure um „spitze“ Zahlen kaum herum. Hier ist wichtig festzuhalten, dass das Auftreten von Prognosefehlern nicht bedeutet, dass Prognosen beliebig sind. Vielmehr geht es auch hier darum, plausible und neutrale Prognosen, deren Eintreten möglich und sogar wahrscheinlich ist, zu erstellen. Eine Prognose, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2026 um über 5 % zulegt, gilt Stand jetzt als de facto ausgeschlossen. Zudem gilt es, Prognosefehler zu analysieren und aus ihnen zu lernen. So wird in der öffentlichen Debatte beim Thema Rente immer wieder angeführt, dass die ungünstigen Prognosen der 2000er Jahre nicht eingetreten sind und deswegen angesichts der nun wieder ungünstigen Prognosen vielleicht gar kein Handlungsbedarf besteht. Bei der Analyse des Prognosefehlers aus den 2000er Jahren fällt allerdings auf, dass damals unter anderem der zwischenzeitliche Anstieg der Erwerbsbeteiligung Älterer unterschätzt wurde. Dieser Anstieg steht seinerseits wohl im Zusammenhang mit den Rentenreformen, die auf die ungünstigen Prognosen folgten. Wirtschaftspolitische Beratung würde also angesichts der Analyse des Prognosefehlers genau das Gegenteil empfehlen zu einer Politik, die aus Prognosefehlern mehr oder minder den Schluss zieht, den bestmöglichen Fall anzunehmen und entsprechend untätig bleiben zu können.
Angesichts der Frage nach bedingten Fiskalregeln scheint es vielleicht plausibel, eine Rentenreform zu befürworten und bedingt durch deren positive Effekte auf die Erwerbsbeteiligung die Verschuldungsmöglichkeiten anzuheben – schließlich dürfte ein Beschäftigungsplus die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern. Um allerdings die Befürwortung einer Rentenreform in eine Schuldenkennzahl zu überführen, müssen wieder viele Fragen „spitz“ beantwortet werden. Welchen Einfluss hat zunächst der demografische Wandel für sich genommen? Mit welchen Elastizitäten der Erwerbsbeteiligung bezüglich Beitragssätze oder Rentenhöhe soll gerechnet werden? Um von einer Rentenreform zu einer neuen Kennzahl für die Schuldenregel zu kommen, müssen eine ganze Menge Fragen möglichst genau beantwortet werden. Die Unsicherheiten bei der Beantwortung all jener Fragen übertragen sich letztlich auf die gesuchte Kennzahl.
Kennzahlen in Fiskalregeln sind oft arbiträr und können daher der Finanzpolitik irrationale Beschränkungen auferlegen. Doch sollten die Möglichkeiten, dem durch informierte, also auf vorliegenden Informationen basierende Grenzwerte erfolgreich zu begegnen, nicht überschätzt werden. Modell- und Schätzunsicherheit lassen zur Vorsicht raten. Und Vorsicht ist das zentrale Motiv für die Existenz von Fiskalregeln.
Literatur
Boysen-Hogrefe, J. & Hoffmann, T. (2026). From Multiplicative to Additive Growth: Redefining TFP in the European Framework. Kiel Working Paper, Nr. 2311.
Lunsford, K. G. & West, K. D. (2026). An Empirical Evaluation of Some Long-Horizon Macroeconomic Forecasts. NBER Working Paper, Nr. 34904.
Wolf, C. K. (2023). The Missing Intercept: A Demand Equivalence Approach. American Economic Review, 113(8), 2232–2269.