Die Bekanntheit von Sozialleistungen ist zentral, damit sozialstaatliche Sicherung ihre Funktion erfüllen kann – was nicht bekannt ist, kann auch nicht beantragt werden. Doch wie gut wissen Bürger:innen in Deutschland über zentrale bedarfsorientierte Leistungen Bescheid? Eine Auswertung des IAB-Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ zeigt: Das Wissen über Sozialleistungen ist erwartungsgemäß unterschiedlich verteilt. Personen, die potenziell von einer Leistung profitieren können, kennen sie in der Regel auch häufiger. Während das Bürgergeld weithin bekannt ist, weisen die Grundsicherung im Alter, das Wohngeld und der Kinderzuschlag hingegen deutlich geringere Bekanntheitswerte auf.
Bedarfsorientierte Leistungen – im deutschen Sozialstaat insbesondere Bürgergeld1, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie die verschiedenen Leistungen nach dem SGB XII – sind für Lebenslagen konzipiert, in denen kein oder kein auskömmliches Erwerbseinkommen erzielt wird, vorgelagerte Sicherungssysteme nicht greifen oder Bedarfslücken nicht vollständig schließen. Die Bekanntheit sozialstaatlicher Leistungen und ihrer Anspruchsvoraussetzungen, Beantragungsmodalitäten und institutionellen Zuständigkeiten ist dabei ein ebenso essenzielles wie basales Funktionserfordernis sozialstaatlicher Sicherung. Ohne ein Mindestmaß an Wissen über die Existenz bestimmter Leistungen können diese im Bedarfsfall nicht beantragt werden, wie jüngst auch Baisch et al. (2023) sowie Deremetz et al. (2024) zeigen. Bürger:innen in Deutschland stehen dabei vor einem komplexen Geflecht: Blömer et al. (2025) identifizieren über 500 verschiedene sozialstaatliche Leistungen, was die Transparenz über die Verfügbarkeit einzelner Leistungen erschweren dürfte.
Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag anhand repräsentativer Daten die Bekanntheit ausgewählter bedarfsorientierter Sozialleistungen in der Bevölkerung – konkret des Bürgergelds, der Grundsicherung im Alter, des Wohngelds sowie des Kinderzuschlags. Im Zentrum steht die Frage, wie weit verbreitet das Wissen über diese Leistungen ist und in welchem Maße sich Unterschiede entlang zentraler soziodemografischer Merkmale zeigen.
Bekanntheit von Sozialleistungen als Funktionsbedingung sozialer Sicherung
Die Bekanntheit von sozialstaatlichen Leistungen bestimmt maßgeblich (wenn auch nicht ausschließlich), ob diese tatsächlich in Anspruch genommen werden. Van Oorschot (1991) zufolge ist die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ein mehrstufiges und zugleich mehrdimensionales Phänomen. Grundvoraussetzungen für die Beantragung von Leistungen sind ein grobes Wissen über verfügbare Unterstützungsangebote sowie ein Bewusstsein über die eigene potenzielle Anspruchsberechtigung.2 Dabei ist anzunehmen, dass das Wissen über sozialpolitische Leistungen in der Bevölkerung unterschiedlich verteilt ist. Unterschiede lassen sich im Hinblick auf potenzielle Betroffenheit, soziodemografisch geprägten Zugang zu Informationen – etwa über soziale Netzwerke, Mediennutzung oder institutionelle Kontakte – und Art der Leistung vermuten.3
Dabei bewegt sich die Information potenzieller Zielgruppen immer auch in einem Spannungsfeld. Im Gegensatz zu gegenleistungsabhängigen Systemen wie der Sozialversicherung ist die Zugangssteuerung im Falle bedarfsgeprüfter Systeme ressourcenaufwändiger und zugleich legitimatorisch anspruchsvoller. Einerseits sind Informationen über bestehende Unterstützungsangebote eine zentrale Voraussetzung dafür, dass der mit ihnen verbundene sozialpolitische Zweck tatsächlich erreicht werden kann. Die Bekanntheit von Sozialleistungen senkt Zugangshürden, fördert ihre Inanspruchnahme und stärkt damit die Wirksamkeit des Sozialstaats. Andererseits kann eine größere Transparenz über Leistungsmöglichkeiten auch das Verhalten potenzieller Anspruchsberechtigter beeinflussen, etwa indem sie ihre Arbeitszeit nicht erhöhen, um noch anspruchsberechtigt zu bleiben. Zudem könnten Nicht-Anspruchsberechtigte mit geringen Erfolgsaussichten Anträge stellen (van Gestel et al., 2023), wodurch sich der Verwaltungsaufwand erhöht.
Das aufgezeigte Spannungsverhältnis verweist auf eine grundlegende Ambivalenz zwischen Sicherungsauftrag und Steuerungslogik des Sozialstaats. Einerseits soll er soziale Risiken wirksam kompensieren, andererseits muss er seine eigenen Finanzierungs- und Akzeptanzgrundlagen sicherstellen. Während bekannte und leicht zugängliche Leistungen die Erfüllung seines Sicherungsauftrags erleichtern, können sie zugleich die fiskalische und politische Stabilität des Systems gefährden – und umgekehrt. Aus funktionalistischer Perspektive lässt sich dies als dem sozialstaatlichen Sicherungshandeln inhärentes Spannungsverhältnis von Leistungsbereitstellung und Leistungskontrolle beschreiben (Luhmann, 1981). Dieses Verhältnis konkretisiert sich vor allem in der Frage, welche Informationen über sozialstaatliche Leistungen bereitgestellt werden und wie aufwendig die Beantragung ausgestaltet ist. Beides folgt damit nicht allein den Bedürfnissen der Betroffenen, sondern reflektiert auch das staatliche Interesse an einer Begrenzung der Inanspruchnahme von Leistungen (Blomberg & Peterson, 2017; Herd & Moynihan, 2025).
Jenseits sozialstaatlicher Informationspolitik wird die Bekanntheit der verschiedenen Sicherungsleistungen von einer Vielzahl weiterer Faktoren geprägt. Dazu zählen insbesondere politische Reformen, deren kommunikative Rahmung und die damit verbundene öffentliche Debatte. Werden bestehende Leistungen ausgeweitet, umbenannt oder ihre sicherungspolitischen Ziele neu justiert, geht dies in der Regel mit erhöhter medialer und politischer Aufmerksamkeit einher. Zuletzt war dies bei der Wohngeldreform zu beobachten, noch deutlicher aber bei der Einführung des Bürgergelds.
Das Bürgergeld ist die mit Abstand bekannteste bedarfsorientierte Sozialleistung
Die nachfolgenden Analysen zur Bekanntheit zentraler bedarfsorientierter Sozialleistungen basieren auf Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), die auf die Wohnbevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden können (Anker et al., 2025). Die Bekanntheit der hier untersuchten Leistungen wurde in der Welle 18 (2024) erhoben.
Wenig verwunderlich ist, dass das Bürgergeld von den vier untersuchten Sozialleistungen mit Abstand die bekannteste in der Allgemeinbevölkerung außerhalb der Leistungssysteme ist (Abbildung 1). Rund 76 % der befragten Haushalte geben an, darüber „ganz gut“ oder „ungefähr“ Bescheid zu wissen, weitere 24 % kennen es zumindest „dem Namen nach“. Vergleichsweise hohe Bekanntheitswerte zeigen sich auch für die Grundsicherung im Alter (60 %) und das Wohngeld (58 %). Am wenigsten bekannt ist hingegen der Kinderzuschlag: Nur 44 % der Befragten wissen darüber „ganz gut“ bzw. „ungefähr“ Bescheid, während 15 % sogar angeben, die Leistung überhaupt nicht zu kennen.
Abbildung 1
Bekanntheit von zentralen Sozialleistungen unter Nicht-Leistungsbeziehenden

Dargestellt sind die Angaben der Haushaltsvorstände. Für jede Leistung wurden Haushalte ausgeschlossen, die diese zum Befragungszeitpunkt beziehen. * Die Angaben zum Bürgergeld beziehen sich zusätzlich nur auf Haushaltsvorstände, deren Haushalt weder aktuell noch früher Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II bezogen hat.
Quelle: PASS, Welle 18, gewichtete Ergebnisse.
Um einschätzen zu können, ob fehlendes Wissen eine Hürde für die Inanspruchnahme darstellt, ist vor allem die Verteilung der Kenntnis innerhalb der potenziellen Zielgruppe relevant. Abbildung 2 zeigt daher den Kenntnisstand über das Bürgergeld für Haushaltsvorstände – hierbei handelt es sich um die Person des betreffenden Haushalts, mit der das Haushaltsinterview geführt wurde – unter 65 Jahren, über die Grundsicherung im Alter für Personen über 64 Jahren und über den Kinderzuschlag für Haushaltsvorstände aus Haushalten mit minderjährigen Kindern oder Schüler:innen bzw. Studierenden bis 24 Jahren. Auf diese Weise wird die potenzielle Zielgruppe der untersuchten Leistungen eingegrenzt, die bei vorliegender Bedürftigkeit die betreffenden Leistungen grundsätzlich beantragen könnte.
Abbildung 2
Bekanntheit von zentralen Sozialleistungen innerhalb der potenziellen Zielgruppe

Dargestellt sind die Angaben der Haushaltsvorstände. Für jede Leistung wurden Haushalte ausgeschlossen, die diese zum Befragungszeitpunkt beziehen. * Die Angaben zum Bürgergeld beziehen sich zusätzlich nur auf Haushaltsvorstände, deren Haushalt weder aktuell noch früher Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II bezogen hat.
Die Zielgruppen wurden wie folgt abgegrenzt: Für das Bürgergeld umfasst die Stichprobe Haushaltsvorstände unter 65 Jahren, für die Grundsicherung im Alter Haushaltsvorstände ab 65 Jahren und für den Kinderzuschlag Haushaltsvorstände mit minderjährigen Kindern oder mit Schüler:innen bzw. Studierenden bis 24 Jahren im eigenen Haushalt. Da sich für das Wohngeld keine vergleichbar eindeutig abgrenzbare Zielgruppe bestimmen lässt, wird dessen Bekanntheit hier nicht ausgewiesen.
Quelle: PASS, Welle 18, gewichtete Ergebnisse.
Im Vergleich zu der in Abbildung 1 dargestellten Bekanntheit wird innerhalb der potenziellen Zielgruppen erwartungsgemäß häufiger ein guter Kenntnisstand über die jeweilige Leistung angegeben. So steigt der Bekanntheitswert der Grundsicherung im Alter von 60 % auf 65 %, beim Kinderzuschlag sogar von 44 % auf 61 %. Beim Bürgergeld bleibt der Anteil derjenigen, die darüber „ganz gut“ oder „ungefähr“ Bescheid wissen, mit 76 % hingegen nahezu unverändert.
Von Interesse ist weiterhin die Bekanntheit von Wohngeld und Kinderzuschlag unter Bürgergeldbeziehenden, da beide Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen – dazu gehören hohe Wohnkosten oder mitzuversorgende Kinder – eine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II vermeiden können. Mit 76 % ist das Wohngeld unter Bürgergeldbeziehenden deutlich bekannter als in der übrigen Bevölkerung unter 65 Jahren ohne Bürgergeld- und Wohngeldbezug (58 %, beide Angaben nicht grafisch dargestellt). Beim Kinderzuschlag liegt der entsprechende Wert unter Familien mit Kindern im Bürgergeldbezug hingegen nur bei 61 % und unterscheidet sich damit kaum von Haushalten mit Kindern ohne Bezug von Kinderzuschlag oder Bürgergeld (63 %). Auffällig ist zudem, dass 8 % der aktuell Bürgergeldbeziehenden angeben, dass ihnen das Wohngeld gänzlich unbekannt ist, und 16 % der Haushaltsvorstände mit minderjährigen Kindern oder Schüler:innen bis 24 Jahre im Haushalt den Kinderzuschlag nicht kennen.
Die hohen Bekanntheitswerte des Bürgergelds inner- wie außerhalb der potenziellen Zielgruppe lassen sich vermutlich auf die offensive Reformkommunikation von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die kontroverse öffentliche Debatte zurückführen. Das Bürgergeld-Gesetz und seine zentralen Elemente – insbesondere die Erhöhung der Regelsätze, die Karenzzeit für Vermögen sowie die Abmilderung der Sanktionsregelungen – waren in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand breiter medialer Berichterstattung (Diermeier et al., 2023). Hinzu kommt, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende bereits infolge der hohen Zahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die seit 2022 Leistungen des SGB II beziehen, verstärkt im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit stand. In diesem Zusammenhang dürfte das Bürgergeld auch jenen Personen bekannt geworden sein, die selbst keine Leistungen beziehen. Schließlich trägt auch der Umstand zur hohen Bekanntheit bei, dass es sich um die mit Abstand am häufigsten bezogene bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland handelt (Abbildung 3).
Abbildung 3
Entwicklung der Anzahl der Beziehenden ausgewählter Leistungen

Quelle: 1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2025), Bedarfsgemeinschaften im SGB II, Jahresdurchschnitte. 2 Statistisches Bundesamt (2025), Wohngeldhaushalte insgesamt, jeweils am 31.12. 3 Statistisches Bundesamt (2026), SGB XII, Jahresgrenze nach §41 Abs. 2 SGB XII und älter, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene; jeweils Werte für Dezember; Wert für 2025 Stichtag 30.06. 4 Statistik der Familienkasse (2015, 2020, 2025), Kinderzuschlag: begünstigte Kinder, laufende Fälle (mit Bewilligungsabschnitt) sowie alle Einmalzahlungen, 2014: Jahresdurchschnitte, 2019/2024: Dezemberwerte.
Gemessen daran dürfte die geringere Bekanntheit des Kinderzuschlags nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, dass sich dieser im Unterschied zu den anderen untersuchten Leistungen ausschließlich an Haushalte mit Kindern richtet. Allerdings deutet ein Vergleich mit einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage aus dem Jahr 2010 darauf hin, dass die Bekanntheit des Kinderzuschlags in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist (IfD Allensbach, 2012). Damals gaben lediglich 21 % der Befragten an, über den Kinderzuschlag „gut“ oder „ungefähr“ Bescheid zu wissen, während er 40 % gänzlich unbekannt war. Parallel dazu hat auch die Reichweite des Kinderzuschlags erheblich zugenommen. Durch einen Ausbau der Leistung, insbesondere im Zuge des 2019 und 2020 in Kraft getretenen „Starke-Familien-Gesetzes“, stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden von weniger als 200.000 Kindern 2014 auf gut 1,3 Mio. im Dezember 2024.
Die beiden anderen Sozialleistungen, Wohngeld und Grundsicherung im Alter, liegen in der Bevölkerung ohne Bezug der jeweiligen Leistung im Mittelfeld der ermittelten Bekanntheitswerte und weisen nahezu identische Anteile auf. Ihre Einordnung ist schwieriger, nicht zuletzt, weil es an vergleichbaren Referenzwerten mangelt. Für das Wohngeld zeigt sich, dass frühere Erhebungen nur bedingt als Referenz dienen können. Der Allensbach-Studie (2012) zufolge war das Wohngeld im Jahr 2010 nur 24 % der Befragten bekannt; das entsprechende Item bezog sich jedoch auf das erhöhte Wohngeld für Geringverdienende mit Kindern und nicht auf das Wohngeld im Allgemeinen (IfD Allensbach, 2012). Einer breiteren Öffentlichkeit dürfte das Wohngeld, das bereits seit 1965 zum Leistungskanon des deutschen Sozialstaats gehört, vor allem im Zuge der zum Januar 2023 in Kraft getretenen „Wohngeld Plus“-Reform bekannt geworden sein. Diese stand im Kontext der Energiepreiskrise infolge des Ukraine-Kriegs und ging mit einem deutlichen Anstieg der Leistungsbeziehenden einher.
Auch die Bewertung der Bekanntheit der Grundsicherung im Alter ist nur eingeschränkt möglich, da sich diese Leistung auf eine spezifische Lebensphase bezieht. Studien auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) schätzen den Anteil der Nicht-Inanspruchnahme auf rund 60 %, d. h. drei von fünf Anspruchsberechtigten beziehen die Leistung nicht (Buslei et al., 2019; Wilke, 2021). Dies liegt deutlich über den entsprechenden Quoten für das SGB II und wird unter anderem mit Informations- bzw. Informationsverarbeitungsproblemen in Verbindung gebracht, die bei älteren Menschen verbreiteter sein dürften. Vor diesem Hintergrund könnten die ermittelten Bekanntheitswerte auf eine potenziell zu geringe öffentliche Sichtbarkeit der Grundsicherung im Alter hindeuten, wenngleich Hinweise auf eine ganze Reihe weiterer Gründe des Verzichts vorliegen (Wilke, 2021; Sielaff & Wilke, 2024).
Die Bekanntheit variiert nur gering nach soziodemografischen Merkmalen
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass das Wissen über sozialpolitische Leistungen in der Bevölkerung unterschiedlich verbreitet ist. Den potenziellen Adressat:innen sind die jeweiligen Leistungen tendenziell besser bekannt. Eine vertiefte Analyse des Einflusses soziodemografischer Merkmale auf die Kenntnis der vier untersuchten Leistungen unter Nicht-Leistungsbeziehenden bestätigt diesen Eindruck (Tabelle 1).
Tabelle 1
Regressionsanalyse der Bekanntheit verschiedener Sozialleistungen
| Bürgergeld1 | Grundsicherung im Alter | Kinderzuschlag | Wohngeld | |
|---|---|---|---|---|
| Geschlecht (Ref. Männlich) | ||||
| Weiblich | 0,089* | 0,064 | 0,150*** | 0,122** |
| Alter (Ref. bis 29 Jahre) | ||||
| 30-39 Jahre | -0,066 | -0,064 | -0,101 | 0,132 |
| 40-49 Jahre | -0,050 | -0,042 | -0,209* | 0,076 |
| 50-59 Jahre | -0,174 | -0,038 | -0,301*** | -0,012 |
| 60+ Jahre | -0,053 | 0,144 | -0,145 | -0,007 |
| Migrationshintergrund (Ref. Kein) | ||||
| 1. Generation | -0,054 | -0,447*** | -0,101 | 0,004 |
| 2. Generation | 0,059 | -0,030 | 0,028 | 0,114 |
| Bildung (Casmin, Ref. Kein Abschluss) | ||||
| 1b: Hauptschule ohne berufliche Ausbildung | -0,249 | 0,103 | 0,256 | -0,097 |
| 1c: Hauptschule mit beruflicher Ausbildung | -0,164 | 0,123 | 0,064 | -0,091 |
| 2a: Mittlere Reife mit beruflicher Ausbildung | -0,206 | 0,210 | 0,193 | -0,080 |
| 2b: Mittlere Reife ohne berufliche Ausbildung | -0,155 | 0,239 | 0,199 | -0,040 |
| 2c_gen: FHR/Abitur ohne berufliche Ausbildung | -0,300 | 0,137 | -0,053 | -0,155 |
| 2c_voc: FHR/Abitur mit beruflicher Ausbildung | -0,204 | 0,161 | 0,145 | -0,068 |
| 3a: Fachhochschulabschluss | -0,092 | 0,156 | 0,201 | 0,004 |
| 3b: Hochschulabschluss | -0,199 | 0,058 | 0,164 | -0,075 |
| Haushaltstyp (Ref. Alleinstehend) | ||||
| Paar ohne Kinder | -0,005 | 0,024 | 0,081 | -0,114* |
| Alleinerziehend | 0,088 | -0,065 | 0,486*** | 0,258** |
| Paar mit Kind(ern) | -0,101 | -0,053 | 0,413*** | -0,037 |
| Andere Haushalte | -0,264 | -0,199 | -0,008 | -0,094 |
| Erwerbstatus (Ref. Erwerbstätig) | ||||
| Arbeitslos | 0,329* | -0,250*** | -0,205** | 0,101 |
| Schule/Ausbildung/Studium/ Wehr-/Zivildienst | -0,160 | -0,295** | 0,019 | 0,063 |
| Hausmann/-frau | -0,062 | -0,106 | -0,067 | 0,055 |
| Mutterschutz/Elternzeit | -0,255 | -0,356* | -0,119 | -0,344* |
| Rentner/Rentnerin | -0,014 | 0,047 | -0,040 | 0,183* |
| Sonstiges | 0,229 | -0,133 | -0,018 | -0,235 |
| Region (Ref. Alte Bundesländer) | ||||
| Neue Bundesländer (inkl. Berlin) | 0,037 | -0,050 | 0,023 | 0,098* |
| BIK-Regionsgröße (Ref. Unter 20.000 Einwohner) | ||||
| 20.000-50.000 Einwohner | -0,054 | -0,051 | -0,088 | 0,007 |
| 50.000-100.000 Einwohner Rand | 0,011 | 0,039 | -0,117 | 0,046 |
| 50.000-100.000 Einwohner Kern | 0,016 | -0,089 | -0,029 | 0,055 |
| 100.000-500.000 Einwohner Rand | 0,096 | 0,087 | 0,013 | 0,126 |
| 100.000-500.000 Einwohner Kern | 0,141 | 0,019 | -0,015 | 0,135 |
| >500.000 Einwohner Rand | 0,002 | 0,006 | -0,047 | 0,044 |
| >500.000 Einwohner Kern | 0,081 | 0,063 | -0,060 | 0,144* |
| N | 1875 | 6234 | 6389 | 6372 |
| R2 | 0,039 | 0,081 | 0,072 | 0,037 |
Dargestellt sind die Angaben der Haushaltsvorstände. Für jede Leistung wurden Haushalte ausgeschlossen, die diese zum Befragungszeitpunkt beziehen. 1 Die Angaben zum Bürgergeld beziehen sich zusätzlich nur auf Haushaltsvorstände, deren Haushalt weder aktuell noch früher Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II bezogen hat. Lineare Regression. Signifikanz: *p<0,05; **p<0,01; ***p<0,001.
Quelle: PASS, Welle 18, gewichtete Ergebnisse.
Für das Bürgergeld zeigt sich, dass arbeitslose Personen mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit über die Leistung informiert sind als Erwerbstätige. Umgekehrt haben Arbeitslose im Vergleich zu Erwerbstätigen eine geringe Wahrscheinlichkeit, die drei anderen untersuchten Leistungen zu kennen. Insbesondere bei Wohngeld und Kinderzuschlag stellt das Vorhandensein von (Erwerbs-)Einkommen eine zentrale Anspruchsvoraussetzung dar. Die Unterschiede in der Bekanntheit nach Arbeitsmarktstatus spiegeln damit die lebenslagenbezogenen Zielgruppen der Leistungen wider. Abgesehen von Unterschieden zwischen den Geschlechtern zeigen sich beim Bürgergeld keine weiteren statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den betrachteten Merkmalen. Angesichts der insgesamt hohen Bekanntheit finden sich somit kaum Hinweise auf Bevölkerungsgruppen, denen das Bürgergeld in besonderem Maße unbekannt ist.
Für den Kinderzuschlag zeigt sich eine stärkere lebenslagenbezogene Differenzierung seiner Bekanntheit. Die Leistung ist mit höherer Wahrscheinlichkeit Frauen sowie Haushalten mit Kindern bekannt. Mit steigendem Alter nimmt die Kenntnis hingegen erwartungsgemäß ab. Darüber hinaus verringern Arbeitslosigkeit sowie eine ausschließliche Tätigkeit im Haushalt die Wahrscheinlichkeit, den Kinderzuschlag zu kennen.
Ein ähnliches, wenn auch weniger ausgeprägtes Muster findet sich auch bei der Grundsicherung im Alter. Die Leistung ist unter Rentner:innen sowie älteren Personen tendenziell bekannter als unter Erwerbstätigen, wenngleich dieser Zusammenhang in diesem Modell statistisch nicht signifikant ist. Gruppen, die zum Befragungszeitpunkt nicht erwerbstätig waren – etwa Arbeitslose, Schüler:innen, Studierende oder Personen in Erziehungszeiten – weisen hingegen eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit auf, über die Grundsicherung im Alter informiert zu sein als Erwerbstätige. Zudem kennen Migrant:innen der ersten Generation die Grundsicherung im Alter seltener als in Deutschland Geborene. In der zweiten Generation verschwindet diese Differenz hingegen vollständig, was auf eine allmähliche Angleichung des Wissens über sozialstaatliche Leistungen hindeutet.
Das Wohngeld ist mit höherer Wahrscheinlichkeit Rentner:innen bekannt, was die besondere Bedeutung des Wohngelds für Rentnerhaushalte unterstreicht. Auch Frauen und Alleinerziehende kennen das Wohngeld häufiger. Der Unterschied zur Referenzkategorie der Alleinstehenden fällt in ihrem Fall jedoch geringer aus als beim Kinderzuschlag.
Regionale Einflussfaktoren spielen ausschließlich beim Wohngeld eine Rolle: In ostdeutschen Bundesländern einschließlich Berlin sowie in Ballungsräumen ist die Leistung eher bekannt.
Fazit: Sozialstaatliche Leistungen sind der potenziellen Zielgruppe zumeist bekannt
Unter den vier untersuchten bedarfsorientierten Sozialleistungen ist das Bürgergeld mit Abstand die bekannteste Leistung in der Wohnbevölkerung. Angesichts der anhaltenden medialen Aufmerksamkeit im Zuge der Bürgergeldreform überrascht dies kaum. Auch Wohngeld und die Grundsicherung im Alter sind mehrheitlich bekannt, während weniger als die Hälfte der Befragten angibt, den Kinderzuschlag zu kennen. Zudem kennt ein relevanter Anteil zwischen 24 % und 41 % der Befragten die verschiedenen Leistungen „nur dem Namen nach“, dies gilt insbesondere für den Kinderzuschlag und das Wohngeld. Bei einem solchen Kenntnisstand können ausreichende Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Beantragungsmodalitäten nicht unbedingt vorausgesetzt werden.
Innerhalb der jeweiligen potenziellen Zielgruppen fallen die Bekanntheitswerte insgesamt höher aus. Die differenzierte Analyse zeigt, dass Personen, die potenziell von einer Leistung profitieren können, diese in der Regel häufiger kennen. Dies spricht für eine im Grundsatz funktional angelegte Informationsverteilung. Bemerkenswert ist jedoch, dass Kinderzuschlag und Wohngeld selbst unter Beziehenden der Grundsicherung teilweise nur unzureichend bekannt sind. Fehlende Kenntnis könnte hier unmittelbar dazu führen, dass vorrangige und weniger konditionale Leistungen nicht genutzt werden.
In Bezug auf den Zusammenhang zwischen Bekanntheit und Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen lässt sich aus den Ergebnissen schlussfolgern, dass basales Wissen über deren Existenz und Anspruchsvoraussetzungen eine notwendige, jedoch keine hinreichende Voraussetzung für ihre Inanspruchnahme darstellt. Dies lässt sich insbesondere am Beispiel des SGB II verdeutlichen: Trotz hoher Bekanntheitswerte auch jenseits der potenziellen Zielgruppe wurde der Anteil der Nicht-Inanspruchnahme in der Vergangenheit auf 33 % bis 43 % geschätzt (Wiemers, 2025). Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass Quoten für die Nicht-Inanspruchnahme für das 2023 eingeführte Bürgergeld noch nicht vorliegen.
Anders stellt sich die Situation bei Leistungen dar, die eine deutlich spezifischere Zielgruppe adressieren und deren Kreis an Anspruchsberechtigten entsprechend kleiner ist. Für diesen Fall – der in der vorliegenden Untersuchung vor allem auf den Kinderzuschlag und die Grundsicherung im Alter zutrifft – legen die Ergebnisse nahe, dass fehlende Bekanntheit eine vergleichsweise größere Rolle für Zugänglichkeit spielt. Gerade bei solchen Leistungen könnten daher eine institutionelle Zusammenführung mit anderen sozialstaatlichen Leistungen, wie sie die Kommission zur Sozialstaatsreform (2026) für Kinderzuschlag und Wohngeld empfiehlt, sowie eine stärker proaktive Informationspolitik die Inanspruchnahme erhöhen und damit ihre Effektivität stärken.
- 1 Die Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde im Zuge der Bürgergeld-Reform zum 1. Januar 2023 in Bürgergeld umbenannt (zuvor: Arbeitslosengeld II). Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz wurde eine erneute Umbenennung in Grundsicherungsgeld beschlossen. Im vorliegenden Text wird überwiegend eine neutrale Bezeichnung verwendet. Nur dort, wo auf die zugrundeliegenden Befragungsdaten Bezug genommen wird, wird der Begriff Bürgergeld verwendet, da er zum Erhebungszeitpunkt gültig war und in den Frageformulierungen vorkam.
- 2 Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kommt es van Oorschot zufolge zu der in der Forschung über Nicht-Inanspruchnahme üblicherweise unterstellten Abwägung der Kosten und des erwarteten Nutzens der Beantragung. Hierbei spielen neben der erwarteten Leistungshöhe auch die Sorge vor Stigmatisierung sowie fehlende oder unzureichende Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang mit bürokratischen Prozessen eine Rolle (siehe auch Ko & Moffitt, 2024).
- 3 Im Anschluss an die Untersuchungen von van Oorschot (2002) ist davon auszugehen, dass eine kleinere Zielgruppe eines Programms mit einem geringeren Bekanntheitsgrad einhergeht. Gerade bei kleinen Programmen ist seinen Analysen zufolge Nicht-Inanspruchnahme eine Folge der Unkenntnis über diese Programme.
Literatur
Anker, F., Berg, M., Cramer, R., Dickmann, C., Gerber, V., Gilberg, R., Jesske, B., Kleudgen, M., Beste, J., Dummert, S., Frodermann, C., Malich, S., Prospero, V., Wenzig, C., Trappmann, M., Bähr, S., Collischon, M., Gundert, S., Mackeben, J., (...) & Wunder, A. (2025). Codebuch und Dokumentation des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS). Datenreport Welle 18. FDZ-Datenreport, 10/2025.
Baisch, B., Müller, D., Zollner, C., Castiglioni, L. & Boll, C. (2023). Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien. Abschlussbericht. Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI).
Blomberg, S. & Peterson, J. (2017). Stigma and Non-take up in Social Policy. In P. Littlewood, I. Glorieux & I. Jönsson (Hrsg.), Social Exclusion in Europe. Problems and Paradigms (S. 157–174). Routledge.
Blömer, M. J., Fischer, L., Klaeren, P. & Peichl, A. (2025). Auf der Suche nach Passierschein A38: Eine Inventur im „Haus der sozialen Hilfe und Förderung“. ifo Schnelldienst, 78(10), 69–73.
Buslei, H., Haan, P., Kemptner, D. & Rausch, J. (2019). Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter: Ausmaß und Ursachen. DIW Wochenbericht, 86(48), 807–815.
Deremetz, A., Engels, D., Heitzenröder, L. & Huppertz, L. (2024). Nicht-Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen – Motive und Hintergründe. Forschungsbericht im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH.
Diermeier, M., Engler, J. F. & Schäfer, H. (2023). Zu viel oder zu wenig Reform? Die öffentliche Verhandlung des Bürgergelds. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, 50(1), 101–123.
Herd, P. & Moynihan, D. (2025). Administrative burdens in the social safety net. Journal of Economic Perspectives, 39, 129–150.
IfD Allensbach. (2012). Akzeptanzanalyse I: Staatliche Familienleistungen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger – Kenntnis, Nutzung und Bewertung (Abschlussbericht). Allensbach.
Ko, W. & Moffitt, R. (2024). Take-up of social benefits. In K. F. Zimmermann (Hrsg.), Handbook of Labor, Human Resources and Population Economics (S. 1–42). Springer International Publishing.
Kommission zur Sozialstaatsreform. (2026). Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform.
Luhmann, N. (1981). Politische Theorie im Wohlfahrtsstaat. Olzog.
Sielaff, M. & Wilke, F. (2024). Die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung als Bewältigungsstrategie. In M. Opielka & F. Wilke (Hrsg.), Der weite Weg zum Bürgergeld (S. 107–131). Springer VS.
Statistik der Bundesagentur für Arbeit. (2025). Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005), Dezember 2025.
Statistik der Familienkasse. (2015). Kinderzuschlag (KiZ), Zahl der Anträge und Bezieher, Bund, Jahreswerte 2014, Tabelle 1.4.1.
Statistik der Familienkasse. (2020). Kinderzuschlag (KiZ), Zahl der Bezieher und deren Kinder, Bund, Dezember 2020, Tabelle 1.4.
Statistik der Familienkasse. (2025). Kinderzuschlag (KiZ), Zahl der Bezieher und deren Kinder, Bund, Dezember 2024, Tabelle 1.4.
Statistisches Bundesamt. (2025). Wohngeldhaushalte insgesamt nach Bezugsarten im Zeitvergleich am 31.12.
Statistisches Bundesamt. (2026). 4,1 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2024.
van Gestel, R., Goedemé, T., Janssens, J., Lefevere, E. & Lemkens, R. (2023). Improving Take-Up by Reaching Out to Potential Beneficiaries. Insights from a Large-Scale Field Experiment in Belgium. Journal of Social Policy, 52, 740–760.
van Oorschot, W. (1991). Non-take-up of social security benefits in Europe. Journal of European Social Policy, 1(1), 15–30.
van Oorschot, W. (2002). Targeting welfare: On the functions and dysfunctions of means-testing in social policy. In P. Townsend & D. Gordon (Hrsg.), World Poverty: New Policies to Defeat an Old Enemy (S. 171–193). Policy Press.
Wiemers, J. (2025). Non-take-up of Unemployment Benefit II in Germany: A longitudinal perspective using administrative data. arXiv preprint arXiv:2508.21535.
Wilke, F. (2021). Institutionalized normality and individual living situations: The non-take-up of old-age basic income support in Germany. Swiss Journal of Sociology, 47, 181–200.
Title: How visible is the welfare state? Public awareness of selected means-tested benefits
Abstract: Awareness of social benefits is a key functional requirement of welfare state provision, as benefits that are unknown cannot be claimed. How well do citizens in Germany know about central means-tested benefits? Using data from the German Panel Study “Labour Market and Social Security” (PASS), this article shows that knowledge of social benefits is unevenly distributed. Individuals who are potentially eligible for a benefit are generally more likely to be aware of it. While basic income support for jobseekers is widely known, old-age basic income support, housing benefit, and especially the child supplement are substantially less visible.