Nach Artikel 115 Grundgesetz darf die Nettokreditaufnahme die Investitionsausgaben nicht übersteigen, es sei denn, es liegt eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vor. Bremst die Budgetregel des Art. 115 GG in ihrer derzeitigen Formn tatsächlich die Entwicklung der Staatsverschuldung? Welche Rolle kann eine nationale Budgetregel vor dem Hintergrund des Europäischen Stabilitätspaktes noch spielen?
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