Kürzlich haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, im Rahmen der vierten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages eine Grundversorgung bei der Übertragung großer Sportveranstaltungen im freien Fernsehen sicherzustellen. Sind staatliche Eingriffe in diesem Bereich aus ökonomischer Sicht angebracht?
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