Seit Anfang der neunziger Jahre wurden auf EU-Ebene zahlreiche Regulierungsmaßnahmen beschlossen, die darauf abzielen, Wettbewerb auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten. In allen EU-Staaten besteht gleichzeitig Einigkeit übre die Umsetzung eines Universaldienstkonzeptes, das eine Grundversorgung für Einkommensschwache und für Personen in strukturschwachen Regionen beinhaltet. Ist dieses Konzept wettbewerbsneutral und ohne Marktzutrittsschranken für potenziell neue Anbieter verwirklicht worden?
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