Die fortschreitende Integration des europäischen Binnenmarktes verändert nicht nur das wettbewerbliche Umfeld für die Unternehmen, sondern stellt auch die europäische Wettbewerbsordnung vor neue Herausforderungen. Durch den sukzessiven Beitritt neuer Mitgliedstaaten hat sich die Reichweite des europäischen Kartellrechts vergrößert, ohne daß die Verfahrensvorschriften, die 1962 für das Tätigwerden der Europäischen Kommission gegen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen geschaffen worden sind, modifiziert wurden.
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