Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen ist vereinbart worden, ein Volksentscheidgesetz in den Bundestag und Bundesrat einzubringen, um dem Verfassungsauftrag von Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz Geltung zu verschaffen. Gegenwärtig arbeiten verschiedene Gremien an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Was sollte dabei beachtet werden?
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