Bund und Länder haben auf einer Sondersitzung des Finanzplanungsrates am 21. März 2002 einen wesentlichen Schritt für einen nationalen Stabilitätspakt beschlossen. Welchen ökonomischen und institutionellen Hintergrund hat die Neuregelung? Wie tragfähig ist sie für die zukünftige Einhaltung der Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes?
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