Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Erbschaftsbesteuerung nur scheinbar für Klarheit gesorgt. Eindeutig ist nur der erste Teil der Entscheidung: Künftig ist für alle Vermögens-gegenstände der Verkehrswert zu ermitteln.
Vollständiger Artikel nur als PDF verfügbar