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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ aus Politiker*innen und Expert*innen hat im März 2020 ihren Bericht vorgelegt. Daraus ergeben sich Fragen zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik: Welchen Einfluss sollten Wissenschaftler*innen auf die Rentenpolitik nehmen dürfen? Sollten sogar rentenpolitische Kompetenzen an ein Experten-Gremium übertragen werden? Zu bedenken ist, dass nicht nur der Nutzen wissenschaftlicher Politikberatung wertgeschätzt werden sollte, sondern auch die Beschränkungen wissenschaftlicher Expertise ernstgenommen werden müssen.

Der von der Kommission „Verlässlicher Generationen-vertrag“1 vorgelegte Bericht lässt viele Fragen zur künftigen Ausgestaltung des Rentensystems offen. Ihre Beantwortung wird auf die Zukunft verschoben und/oder an die Politik zurückverwiesen. Das betrifft die Entwicklung der Altersgrenze in der Rentenversicherung, aber auch das Sicherungsniveau und Grenzwerte für die Beitragssätze, für die Korridorlösungen skizziert werden. Angeregt wird, den „Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterzuentwickeln“. Dieser solle „alle drei Säulen der Alterssicherung in den Blick nehmen […]. Er sollte zudem in seinen Gutachten und Stellungnahmen die wirtschaftliche Lage älterer Menschen sowie die voraussichtliche Entwicklung der Demografie und der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Alterssicherung berücksichtigen.“ Zusätzlich zur Begutachtung der Renten- und Alterssicherungsberichte der Bundesregierung sollte der Beirat verpflichtet sein, Empfehlungen zu rentenrechtlichen Haltelinien abzugeben, spezielle Fragen durch Sondergutachten und Empfehlungen zu klären und Empfehlungen zur Altersgrenze zu machen. Zur Zusammensetzung des Beirats merkt die Kommission an, dass geprüft werden solle, über die im Sozialbeirat vertretenen Gruppen hinaus weitere Akteure aufzunehmen. „Für die konkrete Ausgestaltung der Berufung, der Arbeitsweise und der Beschlussfassung des Alterssicherungsbeirats sind viele Möglichkeiten denkbar. Die Ausgestaltung sollte erst nach einem offenen Diskussionsprozess gesetzlich geregelt werden.“ (Kommission, 2020)

Reaktionen auf den Kommissionsbericht

Das Verschieben von inhaltlichen Entscheidungen und der „Rückpass“ an die Politik wird von einem der an der Kommission beteiligten Experten, Axel Börsch-Supan2, scharf kritisiert. Er führt diese Ergebnisse auf die Zusammensetzung der Kommission zurück: „In unserer gegenwärtigen politischen Landschaft mag man nichts anderes erwartet haben. Eine Kommission, in der eine satte Zweidrittelmehrheit aus Berufspolitikern und Verbandsvertretern besteht, kann keine großen Sprünge machen, da die meisten Mitglieder ihren Partei- und Verbandsinteressen verpflichtet sind. Zudem haben die Interessen des Status Quo in unserem politischen System eine Mehrheit, da die Älteren eifrig zur Wahl gehen, während die Jüngeren […] das nur mäßig tun. Die ganz Jungen aber, um die es eigentlich in einem verlässlichen Generationenvertrag geht, dürfen noch gar nicht wählen.“ (Börsch-Supan, 2020)

Gert G. Wagner, Vorsitzender des Sozialbeirats und ebenfalls Mitglied der Kommission, äußert sich positiver über die Arbeitsergebnisse und skizziert sein Verständnis der Rolle von Experten und seine Vorstellung des Alterssicherungsbeirats: „Wenn ich als Wissenschaftler in so eine Kommission berufen werde, verlasse ich diese Rolle doch in dem Moment, wo ich der Politik konkrete Empfehlungen geben soll. Ich finde es nicht erstaunlich und richtig, dass Wissenschaftler als Staatsbürger unterschiedliche Wertvorstellungen haben. Die müssen sie auch offenlegen. Deswegen wäre es auch wichtig, dass das Gewicht der Wissenschaft im neu zu schaffenden Alterssicherungsbeirat größer sein wird als das gegenwärtig im Sozialbeirat der Fall ist. Beiräte sollen ja keine Politik machen, sondern die Politik mit Empfehlungen herausfordern. Das können Wissenschaftler besonders gut.“ (Wagner, 2020)3

Andere Kommentare bewerten die aktive Rolle der politischen Akteure in der Alterssicherung dagegen positiv. Ingo Schäfer (Referatsleiter beim DGB und Mitglied der Daten-AG der Kommission) weist darauf hin, Rentenpolitik immer als Verteilungspolitik zu begreifen. „Die Vorschläge der Kommission stellen die Idee in den Mittelpunkt, dass die Entwicklung der Alterssicherung und deren Ausgestaltung stets politisch aktiv weiterentwickelt werden muss – dass die Verteilungsfragen also immer wieder neu aufgerufen und für einen festgelegten Zeitraum beantwortet werden müssen.“ Er äußert sich zum Vorschlag eines Alterssicherungsbeirats skeptisch, da manche Wissenschaftlerinnen wirtschaftsnahe Politik betrieben und selbst von den Maßnahmen nicht betroffen wären, und verweist auf die Rolle der Sozialpartner in der Finanzierung der Sozialversicherung: „Politische Vorschläge müssen daher insbesondere von diesen beiden Trägern der Sozialversicherung gestützt werden, sonst verliert das System dauerhaft und nachhaltig an Vertrauen, Stabilität und Flexibilität.“ (Schäfer, 2020)

Florian Blank und Rudolf Zwiener (Wissenschaftler am WSI und IMK der Hans-Böckler-Stiftung) gehen in einer Kurzanalyse der Kommissionsvorschläge auf die Idee eines Alterssicherungsbeirats nicht ein, heben aber hervor: „Rentenpolitik wird also weder als ein sich vermeintlich selbst stabilisierendes System neu konzipiert, noch werden vermeintlich wissenschaftlich-objektive Werte zu Leistungen und Beiträgen der Politik vorgegeben. Rentenpolitik bleibt damit öffentliche Rentenpolitik, d. h. die gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, was sich die Gesellschaft auch angesichts der Alterung der Gesellschaft leisten möchte.“ (Blank und Zwiener, 2020)

Bert Rürup, ehemaliger Vorsitzender des Sozialbeirats und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, weist in einem Interview auf die politische Funktion der Kommission hin und bemerkt, dass der Kommissionsbericht keine innovativen Empfehlungen oder konkreten Ideen enthalte, außer dem „seltsamen Vorschlag, einen Alterssicherungsbeirat einzurichten“ (Rürup, 2020).

In einem Beitrag in der April-Ausgabe 2020 des Wirtschaftsdienst unterbreitet schließlich der Hamburger Ökonom Stefan Voigt einen Vorschlag zur Rentenpolitik und fordert „mehr Mut!“ (Voigt, 2020). Er wirft die Frage auf, ob der Politik durch die „Ad-hoc-Beratung“ durch Kommissionen geholfen ist. Ausgehend von politik-ökonomischen Überlegungen und anschließend an Beispiele für unabhängige Institutionen als „neue[m] Zweig der Gewaltenteilung“ (wie von der Politik unabhängige Zentralbanken, den Bundesrechnungshof oder Datenschutzbeauftragte), schlägt er einen „unabhängigen Rentenrat“ vor. Mit Blick auf dessen Kompetenzen sei die im Kommissionsbericht genannte Vorschlagspflicht für Problemlösungen „eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, weil der Rentenrat die Politik dabei unterstützen würde, unpopuläre Entscheidungen vorzubereiten“. Im Idealfall solle der Rentenrat aber eigene Entscheidungskompetenzen haben. Die parlamentarische Zustimmung sei für die Legitimation der Rentenpolitik unumgänglich, Voigt schreibt daher, dass die Überstimmung der Beschlüsse des Rentenrats durch eine parlamentarische Mehrheit möglich sein solle. Ein Beispiel für die „intelligente Konstruktion“ des politischen Eingriffsrechts sei die Notwendigkeit einer parlamentarischen Zwei-Drittel-Mehrheit. Dem Rat könnten Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, Wissenschaftlerinnen oder beide angehören, jedoch: „Um eine evidenzbasierte Rentenpolitik zu ermöglichen, wäre es sinnvoll, dass die Vertreter der Wissenschaft eine Mehrheit im Rentenrat stellen.“ Entsprechend wird der Auswahlmechanismus für die Mitglieder konzipiert: „Wenn unterstellt wird, dass die Einrichtung eines Rentenrats das Ziel hat, evidenzbasierte Politik zu stärken und die Rentenversicherung damit zukunftsfest zu machen, dann ist es wichtig, dass die wissenschaftlichen Mitglieder Experten sind – und nicht verkappte Interessenvertreter.“ (Voigt, 2020)

Der Kritik Börsch-Supans und dem Vorschlag Voigts liegt die Annahme zugrunde, dass von Wissenschaftlern im Vergleich zu Politik und Verbänden die besseren inhaltlichen Entscheidungen in der Rentenpolitik entwickelt bzw. getroffen werden können. Wagner plädiert ebenso für ein stärkeres Gewicht der Wissenschaft in einem neuen Beratungsgremium, verbindet das aber mit einem abgeklärten Blick auf „Wissenschaftler als Staatsbürger“. Schäfer, Zwiener und Blank betonen dagegen das Politische in der Rentenpolitik. Von den einen wird der Bereich der demokratischen Politik gegenüber der (vermeintlich exakten, objektiven) Wissenschaft verteidigt, die – so wiederum die Auffassung der Vertreter der Gegenposition – besser in der Lage sei, notwendige Entscheidungen zu treffen. Wo die eine Seite demokratische Politik nicht in der Lage sieht, verantwortungsvoll und langfristig zu handeln, sieht die andere Seite Wissenschaft nicht in der Lage, unpolitisch zu urteilen.

Neutrale Wissenschaft?

Was kann Wissenschaft in politische Diskussionen einbringen? Wissenschaftlerinnen verfügen aufgrund von Ausbildung und beruflicher Position über die Fähigkeit und über die Möglichkeit bzw. Aufgabe, Fragestellungen methodisch und intersubjektiv nachvollziehbar in der Tiefe zu bearbeiten und sich dabei in einem hohen Maße zu spezialisieren. Sie können politische Argumente systematisieren und mit Blick auf ihre empirischen Grundlagen überprüfen. Sie können Daten erheben und Zusammenhänge identifizieren, die auch politisch relevant sind. Wissenschaftler sind in ihrer Arbeit aber häufig frei von direkten Anforderungen an den praktischen politischen, gesellschaftlichen oder ökonomischen Nutzen ihrer Ergebnisse. Ihre Arbeit sowie ihr Wissen um Forschungsergebnisse in einem Arbeitsfeld können der Ausgangspunkt für Politikberatung sein und zur politischen Entscheidungsfindung wertvolle Beiträge leisten. Wissenschaftlerinnen können außerdem im Falle von Auftragsforschung politisch vorgegebene Fragestellungen bearbeiten. Durch ihre Arbeit können sie neue Ideen und Lösungsvorschläge entwickeln.

Letzteres ist aber kein Privileg der Wissenschaft: Auch Politiker­innen oder z. B. Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden haben Ideen. Sie verfügen zudem über Kontextwissen, das möglicherweise zur Umsetzbarkeit von Lösungsvorschlägen beiträgt. In einigen der genannten Beiträge im Nachgang zur Kommissionsarbeit scheint die Vorstellung auf, dass Wissenschaftler in einer besseren Position seien, neue und – so lässt sich ergänzen – radikalere, unabhängigere und stimmigere Ideen und Lösungsvorschläge zu entwickeln und zu präsentieren, als Vertreterinnen von Verbänden und Politik, die auf spezifische Partei- und Verbandszwecke und -interessen hin orientiert sind. Auf den ersten Blick spricht einiges dafür, dass dies der Fall ist, insbesondere wenn die Wissenschaftlerinnen an öffentlichen Hochschulen lehren und ihre künftigen Karrieren weder von Drittmitteln aus Auftragsforschung oder von einer möglichen Anstellung bei einem Verband abhängen.

Auf den zweiten Blick muss das allerdings deutlich relativiert werden. Wissenschaftler haben als „Staatsbürger unterschiedliche Wertvorstellungen“ (Wagner, 2020), sie haben sowohl politische Haltungen als auch ein spezifisches Fachwissen. Zu Wertvorstellungen, Wissenschaftsverständnis und Fachwissen – einschließlich der breit akzeptierten Paradigmen und der als gesichert geltenden Forschungsergebnisse – tragen die Meinungen und Einschätzungen ihrer Fachkollegen wie auch wissenschaftliche Trends bei. Wissenschaftler starten mit ihren Überlegungen nicht im luftleeren Raum. Auch können Gewohnheit, persönliche Netzwerke, ideologische Nähe oder auch ökonomische Überlegungen (in Bezug etwa auf Drittmittel) die Verbundenheit von Wissenschaftlerinnen mit Parteien, Verbänden, Firmen oder Initiativen bedingen. Daran ist nichts Verwerfliches. Aber der damit verbundene Austausch kann Wissenschaftlerinnen prägen und so die Unvoreingenommenheit, mit der sie Ideen entwickeln können, einschränken. Dieses Umfeld beschränkt möglicherweise auch ihre Bereitschaft, unpopuläre Ideen zu entwickeln und zu präsentieren. Diese Einschränkung ist sicher nicht so offen und weitreichend wie die, die ein Politiker erfährt, der sich wiederholt gegen die eigene Partei positioniert. Dennoch schweben Wissenschaftler nicht neutral über wissenschaftlicher Peergroup, Gesellschaft und Politik.

Wer ist Expertin?

Die Forderung nach einer stärkeren Rolle von Wissenschaftlern in der Rentenpolitik führt zur Frage nach dem Expertenstatus. Mit der Forderung kann die Abwertung des Wissens von Expertinnen, die außerhalb des akademischen Betriebs arbeiten, einhergehen (und auch im akademischen Betrieb gibt es offene und versteckte Auf- und Abwertungen je nach Titel und Arbeitsplatz). Beispiele dafür sind nicht nur die Experten in Verbänden und ihrem Umfeld, sondern auch Politiker. Es fällt leicht, Politikerinnen auf Expertinnen für die eigene Positionierung im Wettbewerb um Wählerstimmen oder „den am Ende notwendigen Interessenausgleich und dessen gesetzliche Durchsetzung“ (Voigt, 2020) zu reduzieren. In den Parteien und Fraktionen findet sich aber durchaus eine Reihe von Fachleuten, die sich unterstützt von ihren Stäben und im Austausch mit Wissenschaft und Verbänden tief in spezifische Themen eingearbeitet haben. Sicher findet in Fraktionen und Parteigremien eine Arbeitsteilung zwischen Politikern statt und die fachliche Spezialisierung erreicht nicht die gleichen Ausmaße wie in der Wissenschaft – die (hier einmal zugespitzte) Annahme, dass in der Politik nur Generalisten agierten, die über Themen abstimmten, die sie in ihrer Tiefe nicht verstünden oder deren langfristige Konsequenzen sie nicht überblickten, scheint wiederum gefährlich verkürzt.

Verteilungskonflikte

Weitere Argumente betreffen spezieller die Grenzen von Wissenschaft in der Rentenpolitik. Hinter einigen sozialpolitischen Fragen stehen Verteilungskonflikte. Wissenschaft kann den Zusammenhang dieser Verteilungsfragen mit anderen Fragekomplexen zu klären versuchen – etwa den Zusammenhang von verschiedenen Verfahren der Rentenfinanzierung und dem Wirtschaftswachstum –, sie kann aber nicht die Verteilungsfragen selbst entscheiden. Verteilungsfragen sind letztlich Machtfragen, die in Verhandlungen geklärt werden müssen. Die beteiligten Parteien und Verbände schauen dabei durchaus in die Zukunft und sind sich klar darüber, dass viele Fragen nicht abschließend bearbeitet, sondern „nur“ mit einem tragbaren Kompromiss für eine Zeit lang gelöst werden können. Die reine Machtlogik kann dadurch gemildert werden, dass der Gegner in einem Verteilungskonflikt so behandelt wird, dass auch künftige Verhandlungen möglich bleiben. Verteilungskonflikte tragen immer den Stempel „Wiedervorlage“ und werden häufig mit Blick auf die in der Zukunft anstehende Neuverhandlung unter möglicherweise gewandelten Rahmenbedingungen zeitweilig beigelegt, aber nicht endgültig entschieden.

Wissenschaft kann daher für die Rentenpolitik Daten erheben, Wirkmechanismen identifizieren und beispielsweise Berechnungen auf der Grundlage von Beobachtungen und Annahmen anstellen. Und natürlich können Wissenschaftlerinnen auch Ideen entwickeln. Sie können aber letztlich keine Sachfragen entscheiden, die Verteilungsprobleme berühren, ohne dabei selber Partei zu ergreifen. Hinzu kommt, dass es keinen reinen wissenschaftlichen Weg gibt, aus Daten (also Beschreibungen und Zusammenhängen) Problemlösungen zu sozialen oder politischen Problemen zu generieren.

Die Frage des Zeithorizonts

Insbesondere mit Blick auf die Rentenpolitik lässt sich argumentieren, dass langfristige stabile Lösungen gefunden werden müssen, da das Vertrauen in die Stabilität der Alterseinkünfte ein zentraler Faktor für die Legitimität der Alterssicherung ist und im Falle der Sozialversicherung durchaus auch von einer Art „Eigentumsschutz“ der Ansprüche ausgegangen werden sollte. Gleichzeitig wird Politikern unterstellt, dass sie eher kurzfristig planen, nämlich entlang der Wahlzyklen: „Wir gehen davon aus, dass Politiker (wieder)gewählt werden wollen“ (Voigt, 2020).4 Ein durch Wissenschaftlerinnen dominierter Rentenbeirat, eventuell mit weit reichenden Kompetenzen, könnte dieses Problem korrigieren und langfristig tragfähige Regelungen finden.

Auch mit dieser Überlegung sind Probleme verbunden: Erstens das Bild der Politikerinnen: Natürlich sind diese auch an ihrer Wiederwahl und daher an Wählerstimmen interessiert. Nur: Wenn sie als nutzenmaximierende politische Unternehmerinnen skizziert werden, muss dieses grundlegende Menschenbild auch auf Wissenschaftler angelegt werden. Es bleibt dann aber die Frage, wie und in welcher „Währung“ diese ihren Nutzen innerhalb eines Rentenbeirats maximieren würden. Durch den Gewinn an wissenschaftlichem Renommee? Oder etwa durch Sicherung und Ausbau der Beamtenpensionen? Oder es muss von dem eindimensionalen Bild abgewichen werden, und Politikern wird dann unterstellt, inhaltliche Ziele auch in der Langfrist-Perspektive zu verfolgen und sich von normativen Vorstellungen leiten zu lassen.5 Das wiederum muss dann auch für Wissenschaftlerinnen gelten – wie Wagner es ja anmerkt. Konkreter aber hält – zweitens – das Bild der risikoaversen, zu großen und langfristig wirksamen Reformen unfähigen Politik dem empirischen Test nicht stand. Sowohl die „Rentenreform 1992“ unter der Regierung Kohl als auch die „Riester-Reform 2001“, das Einfügen des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel 2005 und schließlich die „Rente mit 67“ waren einschneidende Maßnahmen („Paradigmenwechsel“; Schmähl, 2011), die alles andere als populär waren und sind. Trotz der vermeintlich kurzfristigen Interessen der Politik sind also weit reichende Maßnahmen nicht nur möglich, sondern vorgekommen. Drittens ist die Frage der langfristigen Planung mit Blick auf die Erwartungen in der Bevölkerung unerlässlich. Nur: Die Rahmenbedingungen ändern sich schnell, etwa in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009, in der aktuellen Corona-Krise mit ihren Folgen für Finanz- und Arbeitsmärkte, in der langen Nullzins-Phase oder durch das Migrationsgeschehen.6 Prognosen sind notwendig, die langfristige Planung der Einnahmen und Ausgaben im Rentensystem und damit die Bewertung von regulatorischen Mechanismen sind unter den genannten Umständen aber schwierig. Auch in einem vermeintlich selbststabilisierenden System wie dem schwedischen Rentensystem wird nachgebessert – wenn nicht im Rentensystem selbst, dann bei den steuerlichen Rahmenbedingungen (Wöss, 2015). Die Politik kann nicht außen vor bleiben.

Fazit

Politik braucht wissenschaftliche Beratung – wie sich im Übrigen auch in der Corona-Krise zeigt. Sie kann im Austausch Expertenanregungen aufnehmen und sicher wird sich solch ein Austausch weiter verbessern lassen. Was Rentenpolitik nicht braucht, ist die Illusion, dass Wissenschaftler qua Profession notwendig zu besseren Lösungen gelangen als die Politik, oder gar die Entpolitisierung der Rentenpolitik durch eine Abgabe von Entscheidungskompetenzen an Expertinnen. Ihnen fehlt dafür schlicht das demokratische Mandat. Selbst bei einer vermittelten Legitimation – da ein Entscheidungsgremium von der Politik eingesetzt würde – ist so eine Experten-Herrschaft höchst bedenklich, insbesondere, wenn Verteilungskonflikte unter Ausschluss oder Marginalisierung der Betroffenen entschieden würden. Das bedeutet nun wiederum nicht, dass sich Wissenschaftlerinnen aus der gesellschaftlichen Debatte heraushalten sollten – es gibt gute Gründe, über die Rolle von Wissenschaft in der Demokratie (Kitcher, 2011), über „öffentliche Soziologie“ (Burawoy, 2015) oder eine „engagierte Wissenschaft“ (Bourdieu, 2002) nachzudenken. Wissenschaftler sind aber in ihren Empfehlungen nicht neutral und sollten sich der Grenzen ihrer Profession und Expertise bewusst sein.

In der Alterssicherung geht es immer um Verteilungsfragen, die letztlich nicht wissenschaftlich einheitlich zu klären sind. Wissenschaftler sind genauso altruistisch und wertorientiert oder aber so eigennützig-rational wie Politikerinnen. Wissenschaftler haben in ihren Arbeiten und ihren Überlegungen vielleicht einen anderen Zeithorizont als Politiker, langfristige Lösungen stoßen allerdings angesichts immer neuer Rahmenbedingungen schnell an ihre Grenzen. Schließlich existiert hochwertige Expertise auch in Verbänden und bei Personen außerhalb der Hochschulen. Es gibt viele Möglichkeiten, Inputs für eine Rentenpolitik zu erarbeiten und zu vermitteln, und viele Wege Rentenpolitik zu gestalten – auch beispielsweise im Rahmen der Selbstverwaltung (Bieback, 2015; Voigt und Wagner, 2000). Aus dem Wunsch nach einer Verbesserung oder Weiterentwicklung solcher Möglichkeiten ein Primat der Wissenschaft über die Politik abzuleiten, wäre der falsche Weg.

  • 1Der Kommission gehörten fünf Vertreter*innen der Koalitionsparteien – einschließlich der beiden Vorsitzenden –, jeweils ein/e Vertreter*in des DGB und der BDA sowie drei Wissenschaftler*innen an, zudem ohne Stimmrecht Vertreter*innen der DRV Bund und des BMAS. Unterstützend wurde ein Staatssekretärsausschuss eingerichtet. Weiter nahmen Mitarbeiter*innen der Kommissionsmitglieder, des Bundeskanzleramtes und des Bundesfinanzministeriums an den Sitzungen teil. Die Kommission wurde zudem durch eine Arbeitsgruppe „Daten“ mit weiteren Expert*innen sowie eine Geschäftsstelle unterstützt. Der Autor dieses Beitrags hat an einer Sitzung der Daten-AG teilgenommen. In diesem Beitrag werden sowohl männliche als auch weibliche Formen verwendet, wenn nicht konkrete Personen – wie etwa die Mitglieder der Rentenkommission – gemeint sind.
  • 2 Direktor Munich Center for the Economics of Aging, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.
  • 3 Im Sozialbeirat vertreten je vier Personen die Versicherten und die Arbeitgeber, eine die Bundesbank und drei die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
  • 4 Vgl. auch Börsch-Supan (2020) zum Rentenpakt 2018, „der nicht zuletzt aus großkoalitionärer Wahltaktik die eifrigsten Wähler am meisten belohnt, nämlich die ältere Generation.“
  • 5 Diese Argumentation gilt auch für die Wähler, die nicht allein individualistisch-nutzenmaximierend handeln, sondern bei ihrer Wahlentscheidung unterschiedlichste Faktoren berücksichtigen (oder, je nach Menschenbild, durch unterschiedlichste Faktoren geprägt sind). Dazu können auch die Sorge um das Wohlergehen der jeweils älteren oder jüngeren Mitmenschen gehören.
  • 6So mussten die koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes entsprechend der gestiegenen Migration angepasst werden, was unter sonst gleichen Annahmen zu einem erheblich geringeren Bevölkerungsrückgang in der Zukunft führt (Statistisches Bundesamt, 2020).

Literatur

Bieback, K.-J. (2015), Soziale Selbstverwaltung – Geschichte und Programm, in Rixen, S. und E. M. Welskopp-Deffaa (Hrsg.), Zukunft der Selbstverwaltung. Responsivität und Reformbedarf, 11-30, Springer VS.

Blank, F. und R. Zwiener (2020), Der Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag. Einordnung und Einschätzungen, WSI Policy Brief 37, Hans-Böckler-Stiftung.

Börsch-Supan, A. (2020), Drückeberger am Werke, Gastbeitrag in der Zeitschrift Cicero, 27. März, https://www.cicero.de/innenpolitik/renten-kommission-bundesregierung-generationengerechtigkeit-generationenvertrag (12. August 2020).

Bourdieu, P. (2002), Für eine engagierte Wissenschaft, Le Monde diplomatique vom 15. Februar, https://monde-diplomatique.de/artikel/!1125558 (14. August 2020).

Burawoy, M. (2015), Global und lokal: Warum betreiben wir öffentliche Soziologie?, Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/2015, 91-102.

Kitcher, P. (2011), Science in a Democratic Society, Prometheus Books.

Kommission Verlässlicher Generationenvertrag (2020), Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag/Bericht%20der%20Kommission/bericht-der-kommission.html (15. September 2020).

Rürup, B. (2020), Unser System ist nicht vorbereitet, Interview in Euro am Sonntag, 4. Juli, https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/euro-am-sonntag-interview-bert-ruerup-34-unser-system-ist-nicht-vorbereitet-34-8993860 (12. August 2020).

Schäfer, I. (2020), Wie weiter in der Alterssicherung? Zu den Vorschlägen der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“, Soziale Sicherheit, 69(5), 164-169.

Schmähl, W. (2011), Der Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik: Die Riester-Reform von 2001 – Entscheidungen, Begründungen, Folgen, Soziale Sicherheit, 60(12), 405-414.

Statistisches Bundesamt (2020), Bevölkerungsvorausberechnung, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkerungsvorausberechnung/_inhalt.html (12. August 2020).

Voigt, S. (2020), Mehr Mut in der Rentenpolitik! Ein Vorschlag, Wirtschaftsdienst, 100(4), 294-299, https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2020/heft/4/beitrag/mehr-mut-in-der-rentenpolitik-ein-vorschlag.html (15. September 2020).

Voigt, S. und G. G. Wagner (2000), Zur Reform der Altersvorsorge – ein konstitutionenökonomischer Vorschlag, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 49(3), 235-249.

Wagner, G. G. (2020), Die Altersgrenze sollte ab 2031 weiter steigen, Interview im Tagesspiegel, 27. März, https://www.tagesspiegel.de/politik/experte-der-rentenkommission-die-altersgrenze-sollte-ab-2031-weiter-steigen/25687604.html (12. August 2020).

Wöss, J. (2015), Pensionen – das „schwedische Modell“ auf dem Prüfstand, Beitrag auf A&W Blog, 27. März, https://awblog.at/pensionen-schwedische-modell/ (12. August 2020).

Title:Science and Pension Politics

Abstract:Recently, a German federal government commission presented its findings on how to reform the pension system. Part of the commission’s report and the subsequent debate deal with the role of experts and scientific advisors in pension politics. This article contributes to the debate and seeks to refute claims that experts should have more competences.

© Der/die Autor(en) 2020

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DOI: 10.1007/s10273-020-2763-7