Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

Dieser Beitrag ist Teil von Strukturwandel durch die Corona-Krise: Digitalisierung, Homeoffice und Online-Handel

Zum Jahresbeginn 2020 war die Welt im Einzelhandel noch in Ordnung. Angesichts steigender verfügbarer Einkommen, einer stabilen Sparquote und einer Rekord-Erwerbstätigkeit rechnete die Branche im elften Jahr hintereinander mit einem Umsatzwachstum. Dann erreichte die Corona-Krise Deutschland mit voller Wucht. Am 18. März gingen schätzungsweise 200.000 Einzelhandelsbetriebe in den Lockdown (Handelsverband Deutschland, 2020). Folge war ein beispielloser Umsatzrückgang im drittgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands. Zahlreiche Unternehmen gerieten von heute auf morgen in Existenznot. Auch nach teilweiser Wiedereröffnung der Geschäfte am 20. April und nach voller Öffnung am 6. Mai war die Krise keinesfalls vorbei. Der stationäre Einzelhandel leidet nach wie vor insbesondere unter schwachen Kundenfrequenzen. Die Umsätze erreichen in vielen Branchen bis heute nicht das Niveau der Vorjahre.

Die Rezession infolge der Corona-Pandemie wird aller Voraussicht nach als der tiefste Einbruch der deutschen Volkswirtschaft seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre in die Geschichtsbücher eingehen. Anders als in früheren Krisen ist dieser Abschwung die Folge eines Wegbrechens des privaten Konsums, der traditionell ein stabilisierendes Element darstellte. Damit ist der Einzelhandel massiv betroffen.

Privater Konsum bricht ein

Die Corona-Pandemie ist mit einem bislang nicht gekannten simultanen Angebots- und Nachfrageschock verbunden. Die Besonderheit in dieser Krise ist, dass der private Konsum als Folge der politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen massiv beeinträchtigt wurde. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 war dies anders. Damals war der private Verbrauch ein stabilisierendes Element. Dieses Mal nahm die Rezession ihren Ausgang beim Binnenverbrauch und damit in Bereichen, die bisher als konjunkturresistent und damit als Stützen des Wirtschaftswachstums galten.

Im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen mussten viele Einzelhandelsgeschäfte schließen. Messen und Konferenzen, Kultur- und Sportveranstaltungen wurden abgesagt, eine weltweite Reisewarnung legte den Tourismus lahm, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen, aber auch Anbieter von persönliche Dienstleistungen wie Frisörsalons sowie Restaurants und Bars mussten zumindest temporär schließen. Die Verbraucher konnten und können einschlägige Konsumwünsche daher nicht realisieren.

Und selbst in den seit einiger Zeit wieder geöffneten Geschäften legen die Verbraucher eine Kaufzurückhaltung an den Tag, entweder aus Angst vor Ansteckung oder aus Unsicherheit über die weitere Entwicklung der persönlichen Einkommenssituation. Zudem führen die Verpflichtungen zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen dazu, dass insbesondere der Erlebniseinkauf in den Augen vieler Kunden leidet. Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt, dass 68 % der Bevölkerung in Deutschland, aufgrund der Maskenpflicht in den Geschäften nur das Nötigste einkaufen.

Gerade der schwache Konsum ist einer der Gründe dafür, dass diese Rezession persistenter sein wird als frühere Krisen. Denn viele Produkte, die die Unternehmen nicht oder nur in geringen Mengen verkaufen konnten oder können, sind nur begrenzt lagerfähig. Anders als Industrieunternehmen, die aktuell nicht verwendete Vorprodukte oder nicht verkaufte Endprodukte auch in einer näheren Zukunft noch nutzen können, kann beispielsweise ein Modehändler die aktuelle Sommerkollektion weder im Winter noch in vollem Umfang in der nächsten Saison verkaufen. Der Einbruch wird damit für diese Unternehmen nachhaltiger sein. So stehen insbesondere dem Einzelhandel, der etwa 30 % am privaten Konsum ausmacht, unsichere Zeiten bevor. Die Umsatzverluste des Lockdown für den Handel werden sich nach Schätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) 2020 auf 25 bis 40 Mrd. Euro summieren.

Strukturwandel beschleunigt sich

Als Folge der durch gestiegene Zukunftsängste ausgelösten Kaufzurückhaltung ist die Umsatzentwicklung für viele Non-Food-Händler weiterhin eher verhalten. Dazu kommt der durch den Shutdown beförderte Trend, Einkäufe verstärkt online statt stationär vorzunehmen. Dies verschärft die Krise gerade für die stationären Handelsgeschäfte weiter, die digitale Absatzkanäle nicht nutzen (wollen). Angesichts geringerer Umsätze und weiterlaufender Fixkosten wie Mietzahlungen ist nicht ausgeschlossen, dass es in diesen Branchen vermehrt zu Geschäftsschließungen oder sogar Insolvenzen kommen wird.

Insgesamt beschleunigt die Corona-Krise den Strukturwandel im Einzelhandel weiter. Die Kunden justieren ihr Einkaufsverhalten neu. Davon profitiert derzeit vor allem auch der Onlinehandel, der in der Lockdown-Phase eine zentrale Anlaufstelle der Kunden war. Angesichts geschlossener stationärer Geschäfte stieg der Online-Anteil am Non-Food-Markt zeitweise auf fast 50 % (Handelsverband Deutschland, 2020). Auch in den Folgemonaten setzt sich bisher ein überdurchschnittliches Umsatzwachstum fort, das vor allem durch höhrere Einkaufsbeträge getrieben wird. Der HDE schätzt, dass der Onlinehandel in 2020 um rund 15 % wachsen könnte. Davon profitieren nicht nur große Anbieter, sondern auch zahlreiche stationäre Geschäfte, die ihre Waren im eigenen Online-Shop oder auf Marktplätzen im Internet anbieten. Als Folge der Krise wird sich die Entwicklung des Einzelhandels zu einer Technologiebranche mit höherem Tempo fortsetzen.

Entwicklung am Arbeitsmarkt entscheidend

Die Rezession wird mit Sicherheit auf den Arbeitsmarkt durchschlagen. Zwar profitiert der Arbeitsmarkt von seiner in der Vergangenheit erworbenen Robustheit, er wird dennoch massiv unter Druck geraten. Gerade im Zuge der Shutdown-Maßnahmen zur Bremsung der Ausbreitung dieser Pandemie kam es bei vielen Unternehmen zu erheblichen Arbeitsausfällen. Die Rezession verstärkt diese Entwicklung deutlich. Allerdings darf man davon ausgehen, dass dieser erhebliche Arbeitsausfall nicht in gleicher Höhe zu einem Rückgang der Erwerbstätigenzahl bzw. Anstieg der Arbeitslosigkeit führen wird. Hierfür sorgen betriebsinterne Maßnahmen wie ein Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten oder eine Reduktion der Leiharbeit sowie das bereits in der Finanzkrise 2008/2009 erfolgreiche Instrument der Kurzarbeit. Gerade dieses Instrument wird äußerst intensiv genutzt. Nach aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Mio. Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Mio. im März und April 2020. Die Zahl der Anmeldungen sagt allerdings nichts darüber aus, wie viele Menschen schlussendlich auch tatsächlich kurzarbeiten.

Auch in der aktuellen Wirtschaftskrise sind viele Unternehmen bestrebt, ihre Arbeitskräfte zu halten, um angesichts der erwartenden Fachkräfteengpässe nach der Krise weiter handlungsfähig zu sein. Dennoch ist davon auszugehen, dass es zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen wird. Grund hierfür ist neben der Schwere der Einbruchs der Umstand, dass nahezu alle Wirtschaftszweige betroffen sind und damit auch Bereiche, die üblicherweise weniger mit Konjunkturschwankungen konfrontiert werden.

Konjunkturpaket sorgt für marginale Konsumbelebung

Im Rahmen ihres 130-Mrd.-Euro-Konjunkturpakets will die Bundesregierung Eltern im zweiten Halbjahr 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind bezahlen. Das Geld sollen alle Bezieher von Kindergeld in zwei Tranchen zu je 150 Euro erhalten. Zudem wird dieser Kinderbonus – anders als das Kindergeld – nicht auf die Grundsicherung angerechnet, sodass auch das verfügbare Einkommen von Hartz-IV-Empfängern mit Kindern steigt. Faktisch handelt es sich also um eine Aufstockung des Kindergelds. Dies hat zur Folge, dass gutverdienende Eltern davon nicht begünstigt werden, da bei ihnen das Kindergeld mit dem für sie günstigeren Kinderfreibetrag in Höhe von 7.812 Euro verrechnet wird. Wer den Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlt, für den ist der Kinderfreibetrag 3.460 Euro wert. Kindergeld plus Kinderbonus summieren sich dieses Jahr lediglich auf 2.748 Euro pro Kind. Ehepaare mit zu versteuernden Jahreseinkommen ab rund 80.000 Euro profitieren somit nicht von diesem Kinderbonus, sondern müssen das Geld im Rahmen ihrer Steuererklärung als Einkünfte deklarieren oder bekommen eine entsprechend geringere Steuererstattung. Folgerichtig geht der Gesetzentwurf auch davon aus, dass den Mehrausgaben in Höhe von 5,48 Mrd. Euro 2020 in den beiden folgenden Jahren Mehreinnahmen in Höhe von 1,135 Mrd. Euro gegenüberstehen, also dann, wenn die Steuerbescheide für das Jahr 2020 erstellt werden.

Konjunkturspritzen sollten möglichst rasch wirken, zielgenau und befristet sein. Der Kinderbonus erfüllt diese Kriterien im Wesentlichen. Denn Familien gelten als vergleichsweise konsumfreudig, und die Konsumquote sinkt mit steigendem Einkommen. Es ist also davon auszugehen, dass ein Großteil der von der Regierung netto veranschlagten 4,345 Mrd. Euro im zweiten Halbjahr 2020 in den privaten Konsum fließen wird. Angesichts privater Konsumausgaben in Höhe von 1,8 Billionen Euro (2019) dürfte dieser Schub jedoch überschaubar bleiben. Würde tatsächlich der gesamte Betrag in zusätzlichen privaten Konsum fließen, ergäbe sich dadurch rechnerisch in zweiten Halbjahr 2020 ein Impuls in Höhe von rund 0,5 % im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2019. Völlig ungewiss ist freilich, ob die Begünstigten das Geld tatsächlich in die stationären Ladengeschäfte tragen werden oder ob es in den Onlinehandel fließen wird. Der Onlinehandel gilt ohnehin als ein großer Profiteuer der Corona-Krise. So stieg der Umsatz im Internet- und Versandhandel im April 2020 nominal um 24,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat, während der gesamten Einzelhandelsumsatz um 5,3 % schrumpfte (Statistisches Bundesamt, 2020). Ein Rettungsprogramm für den stationären Handel in den Innenstädten wird der Kinderbonus daher aller Voraussicht nach wohl nicht werden.

Der Regelsatz der Umsatzsteuer wird befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt. Mancher nannte dies das „Herzstück“ des Konjunkturpakets, mit dem die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise bekämpfen will. Die erwarteten Steuerausfälle – und damit die Entlastung – beziffert das Bundesfinanzministerium auf 19,6 Mrd. Euro.

Allerdings dürfte längst nicht die gesamte Summe bei den Verbrauchern ankommen. Ein nicht unwesentlicher Faktor ist dabei der Wohnungsbau. Bauherren zahlen für die erbrachten Leistungen Umsatzsteuer. In vielen Fällen kann diese aber nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, weil der Wohnraum entweder selbst genutzt oder an Privatpersonen vermietet wird, deren Mieten umsatzsteuerfrei sind. Angesichts recht kurzer Fristen und einer ohnehin sehr hohen Auslastung der Bauwirtschaft ist durch die Steuersenkung kein Schub zu erwarten. Diese Steuerausfälle als Folge der Satzsenkung kommen also im Wesentlichen den Bauherren zugute. Ungewiss ist ebenfalls, inwieweit die Endverbraucherpreise infolge der Steuersenkung tatsächlich sinken oder ob Händler, Hersteller und Dienstleister ihre Gewinnmargen temporär erhöhen. So haben etwa große Lebensmitteleinzelhändler und die Deutsche Bahn angekündigt, die Steuersenkung weiterzugeben.

Ebenfalls ungewiss ist, ob die Verbraucher etwaige Ersparnisse infolge niedrigerer Preise für zusätzlichen Konsum nutzen oder angesichts unsicherer gesamtwirtschaftlicher Perspektiven lieber das Geld sparen. Andererseits ist es auch denkbar, dass der ohnehin mittelfristig geplante Kauf langlebiger und hochpreisiger Konsumgüter in das zweite Halbjahr 2020 vorgezogen wird. Die rechnerische Ersparnis bei einem Möbelstück oder Elektrogerät für 1.000 Euro beträgt 25,21 Euro. Im Falle solcher Vorzieheffekte auf breiter Front würde die Steuersenkung tatsächlich einen Konjunktur-Schub auslösen, dem allerdings ein entsprechender Rückprall 2021 folgen würde. Schließlich kauft jeder nur in sehr langen Zeitintervallen eine neue Küche. Hinzu kommt, dass der Staat selbst Steuern spart, ganz gleich ob er im zweiten Halbjahr 2020 Büromaterial, Dienstwagen oder Rüstungsgüter anschafft oder ob er Straßen baut und Gebäude saniert. Überdies kommen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer in den Genuss der befristet niedrigeren Medikamentenpreise. Klar ist damit: Der Schub für den privaten Konsum wird deutlich geringer ausfallen als das Volumen der Steuerentlastung. Das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass bestenfalls zwei Drittel der Steuerausfälle bei den privaten Haushalten in Form von Realeinkommenssteigerungen ankommen.

Gleichwohl hat die abgesenkte Umsatzsteuer das Potenzial, die Verbraucher zu entlasten und ihren finanziellen Spielraum zu vergrößern. Je nach Einkommen und Haushaltsgröße könnten die Einsparungen im zweiten Halbjahr 2020 zwischen 157 und 696 Euro liegen – allerdings nur, wenn die Steuersenkungen punktgenau auf die Preise übertragen werden und die Verbraucher ihren Konsum zumindest unverändert lassen. Ein kinderloser Single mit niedrigem Einkommen (1.368 Euro Monatsnetto) würde dann nach DIW-Berechnungen 26 Euro pro Monat sparen, ein(e) Alleinerziehende(r) mit einem Kind und mittlerem Einkommen (2.743 Euro netto pro Monat) 53 Euro und eine vierköpfige Familie mit hohem Einkommen (6.492 Euro netto pro Monat) 116 Euro (Diekmann, 2020).

Unterstellt man, dass diese Steuersenkung einen zusätzlichen Schub des privaten Verbrauchs in Höhe von 10 Mrd. Euro auslöst, könnte das Bruttoinlandsprodukt im zweiten Halbjahr um bis zu 0,75 % höher ausfallen – im Vergleich zur Situation ohne diese Steuersenkung. Angesichts des zu erwarteten drastischen Einbruchs der Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2020 wäre dies letztlich nicht mehr als ein kosmetischer Effekt. Gleichwohl könnten das Konjunkturpaket und die Steuersenkung womöglich eine Initialzündung für einen generellen Stimmungsumschwung ausgelöst haben und damit den Startschuss für eine Erholung der Wirtschaft gewesen sein.

Allerdings könnte die Stimmung auch schnell wieder kippen, falls Deutschland von einer zweiten Corona-Welle getroffen würde. Einen größeren Impuls für den privaten Konsum hätte die Regierung freilich auslösen können, wenn sie anstatt Umsatzsteuersenkung und Kinderbonus die rund 24 Mrd. Euro genutzt hätte, allen Einwohnern einen befristeten Konsumgutschein in Höhe von 300 Euro auszustellen. Wäre dieser mit einem Verfallsdatum versehen und überdies an eine Eigenbeteiligung gekoppelt, wäre zumindest sichergestellt worden, dass das Geld nicht auf Sparkonten landet.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen überarbeiteten Text, der im HDE-Konsummonitor Corona veröffentlicht wurde (siehe https://einzelhandel.de/konsummonitor).

Literatur

Diekmann, F. (2020), So viel sparen die Bürger durch die Mehrwertsteuersenkung, Spiegel, 9. Juni, https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mehrwertsteuer-senkung-so-viel-sparen-wir-dadurch-a-92241947-44f4-4bef-a289-a8cc94864833 (3. September 2020).

Handelsverband Deutschland (2020), HDE-Konsummonitor Corona, https://einzelhandel.de/konsummonitor (3. September 2020).

Statistisches Bundesamt (2020), Einzelhandelsumsatz im April 2020 real 6,5 % niedriger als im April 2019, Pressemitteilung, 192, 29. Mai, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_192_45212.html (3. September 2020).

Beitrag als PDF

© Der/die Autor(en) 2020

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) veröffentlicht.

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.1007/s10273-020-2736-x

Fachinformationen über EconBiz

EconBiz unterstützt Sie bei der Recherche wirtschaftswissenschaftlicher Fachinformationen.