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Das Versprechen der Politik lautete, mit den 500 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) nur zusätzliche Investitionen zu finanzieren. Um dies sicherzustellen, sollte der Kernhaushalt des Bundes laut Grundgesetz eine „angemessene Investitionsquote“ aufweisen. Diese Angemessenheit sieht das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Errichtungsgesetz erreicht, wenn in der Haushaltsaufstellung jeder zehnte Euro für Investitionen vorgesehen ist. Der Grundgedanke, mit einer Quote eine Zweckentfremdung zu verhindern, ist nachvollziehbar und zielführend. Die Ausgestaltung der Bundesregierung ist allerdings fragwürdig. Dafür gibt es drei Gründe:

Erstens ist die politisch gewählte Mindestquote von 10 % ambitionslos. Die tatsächliche Investitionsquote im Bundeshaushalt lag nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen im Jahr 2024 bei rund 11 %. Ein Herausrechnen finanzieller Transaktionen wie Eigenkapitalerhöhungen bei der Deutschen Bahn oder Darlehen an öffentliche Einrichtungen ist sinnvoll, da ansonsten mit diesem Instrument die Investitionsquote gesteigert werden könnte, ohne dass die Regeln der Schuldenbremse tangiert wären. Denn finanzielle Transaktionen beeinflussen als Vermögenstausch nicht den Spielraum der strukturellen Nettokreditaufnahme.

Zweitens teilt die Bundesregierung bei der Berechnung der Investitionsquote dem Gesetz nach nicht die Summe der Investitionen durch die Gesamtausgaben, sondern lässt bei den Gesamtausgaben die kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme weg. Dadurch kürzt sie den Nenner, während im Zähler die Investitionen im Verteidigungsbereich vollumfänglich mitgezählt werden. Trotz des Herausrechnens der kreditfinanzierten Verteidigungsausgaben erreicht die Bundesregierung in ihrer Finanzplanung in den kommenden Jahren im Kernhaushalt nur gerade so die geforderte Mindestinvestitionsquote von 10 %. Ohne diese eigenwillige Anpassung läge die geplante Investitionsquote im Kernhaushalt im Jahr 2029 lediglich bei rund 8 %.

Drittens lässt die reine Fixierung auf Soll-Zahlen befürchten, dass die tatsächliche Investitionsquote unter 10 % liegen wird. Im Jahr 2024 fiel die Quote nach den Ist-Werten 3 Prozentpunkte geringer aus als nach den Soll-Werten. In Zukunftsfeldern wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung und Klimaneutralität sind in der jüngeren Vergangenheit jährlich geplante Mittel im zweistelligen Milliardenbereich nicht abgeflossen.

Die Bundesregierung verschafft sich mit dem Errichtungsgesetz einen bemerkenswerten Spielraum, Investitionsausgaben in das Sondervermögen zu verschieben. Eine Auswertung der Soll-Werte für 2026 und 2024 zeigt, wie dies geschieht:

  • Im Jahr 2026 fließen laut Planung 2,5 Mrd. € aus dem SVIK in die Sanierung der Autobahnbrücken. Zugleich werden jedoch die Investitionen für Bundesfernstraßen im Kernhaushalt gegenüber 2024 um 1,7 Mrd. € gekürzt. Für die Eisenbahn sind 2026 im SVIK 18,8 Mrd. € vorgesehen, demgegenüber sollen im Kernhaushalt nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen 8,2 Mrd. € Euro weniger in die Bundesschienenwege investiert werden. In Summe werden so rund 10 Mrd. € aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben.
  • Für den Breitbandausbau sind im Jahr 2026 rund 2,3 Mrd. € im SVIK eingestellt. Im Jahr 2024 stand der Posten noch mit 1,8 Mrd. € im Kernhaushalt, danach ist er im Kernhaushalt nicht mehr zu finden.
  • Ursprünglich sollte die bereits vor Einrichtung des SVIK geplante Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur je hälftig von Krankenkassen und Ländern getragen werden. Nun sieht das SVIK im Jahr 2026 rund 6 Mrd. € dafür vor, wodurch Krankenkassen und Länder entsprechend entlastet werden.
  • Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhält jährlich 10 Mrd. € aus dem SVIK, während seine Einnahmen aus der CO2-Bepreisung leicht steigen sollen. Die Investitionsquote liegt im Jahr 2025 bei 75 % und fällt im Jahr 2026 auf 60 %. Im Jahr 2026 weist der KTF Entlastungen bei Energiekosten in Höhe von 10 Mrd. € aus. Rechnerisch werden mit den Mitteln aus dem SVIK damit größtenteils keine zusätzlichen Investitionen in die Klimaneutralität finanziert.
  • Vollkommen unsicher ist die Lage bei Ländern und Kommunen. Zwar sollen sie die rechnerisch 8,3 Mrd. € pro Jahr aus dem SVIK für investive Zwecke nutzen, eine Verschiebung von geplanten Investitionsvorhaben aus den Haushalten ins SVIK kann jedoch das Stopfen von Haushaltslöchern ermöglichen.

Der politisch versprochene Fokus auf eine Modernisierung der Infrastruktur zur Erhöhung des Wachstumspotenzials bleibt in Teilen aus. Statt durch haushaltspolitische Akrobatik die fragwürdigen Zusätzlichkeitskriterien gerade so einzuhalten, braucht es den politischen Willen ausschließlich neue, bislang nicht geplante Investitionsprojekte auf den Weg bringen.

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© Der/die Autor:in 2025

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DOI: 10.2478/wd-2025-0174