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Die Reformdebatte um die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist inhaltlich längst weiter als die politische Umsetzung. Expertengremien fordern seit Jahren mehr Gleichmäßigkeit der Besteuerung, weniger Verzerrungen und ein aufkommensstabiles Design – gerade bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Angesichts anhängiger verfassungsrechtlicher Prüfungen und einer Belastungsstruktur, die große Vermögensübertragungen häufig privilegiert, spricht vieles dafür, diese Leitlinien jetzt in ein kohärentes Reformpaket zu übersetzen.

Mit der systematischen Privilegierung insbesondere großer Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen sollen, so die Begründung, Arbeitsplätze und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Begünstigung jedoch nur dann legitim, wenn sie einem sachlich tragfähigen Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig ausgestaltet ist. Genau daran bestehen erhebliche Zweifel. Das Bundesverfassungsgericht hat frühere Ausgestaltungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer schon mehrfach beanstandet, ein weiteres Verfahren ist anhängig. Steuerexperten erwarten, dass nach dem Urteil Änderungen der geltenden Regeln notwendig sein werden.

Auch ökonomisch und steuerpolitisch steht die gegenwärtige Architektur in der Kritik. Der Sachverständigenrat Wirtschaft und andere Expertengremien haben wiederholt betont, dass die derzeit geltenden Verschonungsregeln die Steuergerechtigkeit nicht erhöhen, sondern Verzerrungen, Fehlanreize und systematische Ungleichbehandlung verstärken. Ein Blick auf die effektive steuerliche Belastung von unterschiedlich hohen Vermögensübertragungen zeigt, dass sehr große Vermögensübertragungen häufig geringer besteuert werden als kleinere. Der Grund dafür ist, dass die steuerlichen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen den effektiven Steuersatz deutlich senken. Dies widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Es trägt darüber hinaus zur Verfestigung bestehender Vermögenskonzentrationen bei. Schon jetzt sind zwischen 30 % und 50 % des Privatvermögens in Deutschland durch Erbschaften und Schenkungen erworben worden, nicht durch eigene Ersparnisse. Das Betriebsvermögen selbst ist auf eine kleine Gruppe sehr vermögender Haushalte konzentriert.

Das zentrale Argument für die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen ist die potenzielle Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge. Empirisch ist die Evidenz für systematische negative Effekte auf Beschäftigung und Investitionen jedoch dünn. Liquiditätsprobleme lassen sich zielgenauer über Stundungsmodelle lösen als über pauschale Steuerfreistellungen. Stundungsregelungen sind weniger verzerrend, knüpfen an die tatsächliche Leistungsfähigkeit an und vermeiden die Fehlanreize, die durch Lohnsummenregelungen, Haltefristen und komplexe Abgrenzungen zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen entstehen. Der Sachverständigenrat formulierte im Jahresgutachten 2025 deshalb klare Reformleitlinien für die steuerliche Behandlung der Übertragung von Betriebsvermögen: die Stärkung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips, die Reduktion von Verzerrungen sowie ein aufkommensneutrales oder zumindest aufkommensstabiles Design.

Von manchen wird vorgeschlagen, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch eine einheitliche Flat Tax für alle sicherzustellen. Dies wäre jedoch mit erheblichen Problemen verbunden. So würde nach Schätzungen des DIW Berlin eine einheitliche Flat Tax von 10 % für alle zu Steuerausfällen von 4,3 Mrd. € führen; aufkommensneutral wären knapp 15 %. Dies würde aber Haushalte mit geringeren Erbschaften stärker belasten als bisher. Verhindert man dies durch höhere Freibeträge, müsste der für die Aufkommensneutralität notwendige Flat-Tax-Satz auf über 20 % steigen. Dies würden manche als zu hohe Belastung von Betriebsvermögen kritisieren. Eine Alternative könnte sein, die Verschonungsbedarfsprüfung beizubehalten, sie jedoch mit einem Mindeststeuersatz von z. B. 15 % auf Betriebsvermögen zu kombinieren. Damit ließen sich vollständige Steuerbefreiungen, wie sie bislang möglich sind, vermeiden, ohne Unternehmen in ihrer Substanz zu gefährden. Bei Stundungsfristen von 20 Jahren können auch konjunkturelle Schwächephasen überwunden werden.

Kurz gesagt: Nicht pauschale Steuerfreiheit sichert Unternehmen, sondern systematische Regeln, Gleichbehandlung und gezielte Stundungsmodelle. Eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist keine Symbolpolitik, sondern eine Frage von Verfassungsfestigkeit, ökonomischer Rationalität und Steuergerechtigkeit. Sie bietet die Chance, Vermögensübertragungen gleichmäßiger und leistungsfähigkeitsgerechter zu besteuern und damit Effizienz, Fairness und Akzeptanz des Steuersystems nachhaltig zu stärken. Die nächste Reform der Erbschaftsteuer wird kommen – die Frage ist nur, ob geordnet oder unter Zeitdruck.

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© Der/die Autor:in 2026

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.

DOI: 10.2478/wd-2026-0019

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