Der Krieg im Iran und die faktische Blockade der Straße von Hormus haben den Ölpreis seit Ende Februar von rund 72 auf teils über 120 US-$ pro Barrel steigen lassen. Das macht sich an den Zapfsäulen bemerkbar: Super E10 kostet aktuell deutlich über 2 €, Diesel kratzte zeitweise an der 2,50 €-Marke. Der Einbruch der ZEW-Konjunkturerwartungen um fast 59 Punkte zeigt, wie tief die Verunsicherung sitzt. Dennoch ist die Lage nicht mit der Energiekrise von 2022 vergleichbar. Europas Gasversorgung ist heute diversifizierter, und die Aufwertung des Euro federt die Preisanstiege bei den in US-Dollar gehandelten Rohstoffen ab.
Wenn Rohöl knapper wird, steigen die Preise. Das ist Schicksal. Aber mit dem Schicksal wird gehadert. Und so fühlt sich die Politik genötigt, einzugreifen. Der ausgemachte Schuldige: fehlender Wettbewerb und fehlender Eingriff durch die zuständigen Behörden. An beidem ist wenig dran. Analysen des ZEW zeigen, dass die Margen der Tankstellenbetreiber bisher nicht auffällig sind. Die Preise stiegen weitgehend im Einklang mit den Großhandelspreisen, die Margensteigerungen auf Tankstellenebene belaufen sich auf maximal 2 Cent je Liter. Anders sieht es möglicherweise auf der vorgelagerten Stufe aus. Die Monopolkommission weist darauf hin, dass die Preisanstiege in Deutschland stärker ausfallen als im europäischen Durchschnitt. Dies deutet auf mögliche strukturelle Probleme im Großhandels- und Raffineriemarkt hin, nicht jedoch an der Zapfsäule. Es kann aber auch andere Gründe haben – einfache Vergleiche zwischen Ländern sind bekanntermaßen wenig verlässlich.
Die Bundesregierung reagiert mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket aus kartellrechtlichen Verschärfungen und einer Preiserhöhungsbeschränkung nach österreichischem Vorbild. Der Ruf nach schärferer Wettbewerbskontrolle in Krisenzeiten ist ein vertrautes Muster: Er ertönte in der Gaskrise, im Kontext der Bankenrettung in der Finanzkrise – und nun wieder. Es ist empirisch offen, ob das österreichische Modell, demzufolge Preiserhöhungen nur einmal täglich um 12 Uhr erfolgen dürfen, tatsächlich preisdämpfend wirkt. Und dieser harmlos wirkende Eingriff verletzt gleich zwei Grundsätze guter Wettbewerbspolitik: Eingriffe in die Preissetzungsfreiheit bedürfen in einer sozialen Marktwirtschaft robuster Evidenz. Und ohne Evidenz gilt: den Markt besser selbst machen lassen.
Das mögliche Problem liegt auf der Großhandels- und Raffinerieebene. Dieser Markt wird seit über zwei Jahrzehnten vom Bundeskartellamt untersucht. Im Februar 2025 schloss das Amt seine Sektoruntersuchung ab und sieht Anhaltspunkte, dass eine solche Störung des Wettbewerbs vorliegen könnte. Auf dieser Grundlage läuft seit März 2025 ein Verfahren nach § 32f GWB. Dieses 2023 neu geschaffene Instrument erlaubt dem Kartellamt, auf konzentrierten Märkten gezielt einzugreifen, ohne dass illegales Verhalten nachgewiesen werden muss. Allerdings wirkt Kartellrecht strukturell und nicht kurzfristig. Wer durch kartellrechtliche Verschärfungen eine schnelle Senkung der Spritpreise verspricht, weckt Erwartungen, die keine Wettbewerbsbehörde erfüllen kann. Die im Paket vorgesehene sektorspezifische Beweislastumkehr und die Verschärfung des § 32f GWB gehen darüber hinaus und sind ordnungspolitisch ein Rückschritt. Sonderregeln im Kartellgesetz sollten nicht unter Zeitdruck an ein Krisengesetz angehängt werden. Zu erwarten ist, dass bei der nächsten Krise die Politik vom Kartellamt noch vehementer Maßnahmen einfordern wird – die Politisierung der Wettbewerbspolitik nimmt weiter zu.
Der Aktionismus beschränkt sich nicht auf das Kartellrecht. Nahezu täglich werden neue Maßnahmen ins Spiel gebracht: Tankrabatt, Preisdeckel, Übergewinnsteuer, höhere Pendlerpauschale, geringere KfZ-Steuer. Ein Grundproblem: Wer die Preissignale durch Subventionen unterdrückt, verhindert genau die Sparsamkeit, die in einer Knappheitssituation nötig ist. Ein zweites Problem: Die Maßnahmen sind motiviert durch den Gedanken, Verbraucher vor hohen Preisen zu schützen. Schutz bedarf jedoch nur, wer überfordert ist – nicht wer es sich leisten kann. Sollten die Preise dauerhaft hoch bleiben und breite Bevölkerungsschichten überfordern, braucht es eine sozialpolitisch motivierte Entlastung. Die Gaspreisbremse von 2023 entlastete Verbraucher auf Basis ihres historischen Verbrauchs, ließ damit für jede verbrauchte oder eingesparte Einheit den Marktpreis wirken. So blieb der Anreiz zum Sparen erhalten. In der Umsetzung war sie allerdings sozialpolitisch unscharf, denn die große Villa erhielt die gleiche Förderung wie das Mehrfamilienhaus, wenn beide den gleichen Vorjahresverbrauch hatten.
Die Regierung sollte sich auf den Eskalationsfall vorbereiten, die Preise aber so lange wie möglich wirken lassen. Deutschland war 2022 das Land in Europa, das am längsten gezögert hat, in die Preisbildung einzugreifen. Aktionismus erzeugt Schlagzeilen, ist meist aber keine gute Wirtschaftspolitik. Das galt für den Tankrabatt 2022, und es droht auch für das Kraftstoffmaßnahmenpaket 2026 zu gelten.