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Mit der Föderalen Modernisierungsagenda haben Bund und Länder einen gemeinsamen Reformprozess angestoßen. Mit den angestrebten Reformen wollen sie Verwaltungsaufwand abbauen und so die Effizienz staatlichen Handelns erhöhen. In der Modernisierungsagenda ist dazu unter der Überschrift „Weniger Bürokratie“ unter anderem vorgesehen, die gesetzliche Pflicht von Bund und Ländern zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auf „finanziell bedeutende Investitionen“ zu beschränken.

Die öffentliche Verwaltung trägt Verantwortung für die von den Bürger:innen und Unternehmen zwangsweise erhobenen Steuern. Sie ist deshalb verpflichtet, diese knappen Mittel sorgsam einzusetzen. Der in Art. 114 GG, § 7 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung und den Haushaltsordnungen der Länder normierte Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verpflichtet daher die Verwaltung zu wirtschaftlichem Handeln. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Grundsatzes und derzeit für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen. Dabei müssen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen selbst auch wirtschaftlich sein. Die gewählte Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll im Verhältnis zur finanzwirksamen Maßnahme angemessen sein. Nicht für jede finanzwirksame Maßnahme ist daher der gleiche Aufwand nötig.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unterstützen die Verwaltung dabei, bereits in der Planungsphase von Maßnahmen zu entscheiden, welche Alternative aus ökonomischer Sicht am sinnvollsten ist. Mit den angestrebten Änderungen würde der Anwendungsbereich von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in mehrfacher Hinsicht beschränkt, worauf auch der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in seinem Gutachten vom 16.04.2026 hinweist. Auch wenn der Begriff der „finanziell bedeutenden Investitionen“ bisher nicht definiert ist, würden voraussichtlich für einen wesentlichen Teil staatlichen Handelns keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mehr erforderlich sein. Betroffen wären beispielsweise Organisationsänderungen, Ge­setz­gebungs­vor­ha­ben, Bürg­­schaften etc. Darüber hinaus ist problematisch, dass die Beschränkung auf Investitionen die Logik staatlichen Handelns verkennt. Zu Beginn von Projekten muss die Verwaltung beurteilen können, welche Handlungsoptionen grundsätzlich in Frage kommen (z. B. Miete, Leasing, Kauf). Wird die bisherige Praxis auf Investitionen begrenzt, fehlt eine systematische Grundlage, um diese Entscheidung überhaupt fundiert treffen zu können. Im Ergebnis könnte dies dazu führen, dass die Verwaltung standardmäßig eher auf nicht-investive Lösungen (Miete, Leasing) zurückgreift, um keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mehr durchführen zu müssen.

Angesichts der angestrebten Änderungen ist unklar, auf welcher Grundlage die Verwaltung künftig nachvollziehbare Entscheidungen treffen soll. Es bleibt somit offen, wie ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz eingehalten werden soll. Damit ist zu befürchten, dass der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu einer leeren Worthülse verkommt.

Die angestrebte Beschränkung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird mit dem „Bürokratieabbau“ begründet. Dies macht deutlich, dass Politik und Verwaltung den Mehrwert von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen regelmäßig verkennen. Sie werden offensichtlich nur als bürokratisches Hemmnis und lästige Pflicht gesehen. Dies dürfte auch ein Grund dafür sein, dass in der Praxis häufig keine sachgerechten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Tatsächlich sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen jedoch ein wichtiges Management­instrument. Damit sie ihre Managementfunktion wahrnehmen können, dürfen Politik oder Behördenleitungen für finanzwirksame Maßnahmen nicht – wie häufig der Fall – konkrete Lösungen vorgeben. Sie müssen vielmehr möglichst konkret die angestrebten Ziele benennen. Basierend hierauf muss die Verwaltung im Planungsprozess Handlungsalternativen im Rahmen von ergebnisoffenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen systematisch vergleichen und ihr Handeln danach ausrichten.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen liefern fundierte Informationen für rationale Entscheidungen. Will die Politik das mit der Föderalen Modernisierungsagenda verfolgte Ziel „mehr Effizienz des Verwaltungshandelns“ erreichen, so sollte sie nicht den Anwendungsbereich von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beschränken, sondern die Voraussetzung dafür schaffen, dass Entscheidungen auf deren Basis angemessen getroffen werden. Ohne belastbare Analysen könnten Entscheidungen nach Gutdünken getroffen werden. Damit steigt die Gefahr, dass Steuergelder nach Gutsherrenart ausgegeben werden.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönlichen Ansichten der Autoren wieder.

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