Die deutschen Sozialversicherungen stehen vor einer Belastungsprobe. Aufgrund der demografischen Alterung dürften die Ausgaben der gesetzlichen Renten- (GRV), Kranken- (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) voraussichtlich ansteigen. In umlagefinanzierten Systemen schlägt sich dies vor allem in höheren Beitragssätzen nieder. Dieser Anstieg trifft auf eine Volkswirtschaft mit schwachem Potenzialwachstum, einer im internationalen Vergleich bereits hohen Abgabenbelastung und begrenzten finanzpolitischen Spielräumen. Das Frühjahrsgutachten 2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR Wirtschaft) quantifiziert den resultierenden Reformdruck. Dieser Beitrag leitet daraus ein klares Reformziel ab: den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ungefähr auf dem aktuellen Niveau zu stabilisieren. Der projizierte Beitragssatzanstieg ist nicht nur eine Wachstumsbremse, sondern birgt vor allem ein doppeltes Verteilungsproblem: Er belastet junge Jahrgänge stärker als ältere und niedrige und mittlere Einkommen relativ stärker als hohe.
Der Weg zu einer tragfähigen und verteilungsgerechten Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben besteht aus vier Maßnahmenbündeln: Dazu zählen erstens die kritische Überprüfung nicht beitragsgedeckter Leistungen (NBL) und die vollständige Steuerfinanzierung jener NBL, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen. Zweitens sollten zentrale Stellschrauben der Sozialversicherungen stärker regelgebunden an demografische Kenngrößen gekoppelt werden. Drittens gilt es, die Finanzierungsbasis durch höhere Erwerbsbeteiligung, längere Erwerbsphasen und gezielte Erwerbsmigration zu verbreitern. Viertens sollten die demografischen Finanzierungslasten durch mehr Kapitaldeckung in der GRV und der SPV intertemporal geglättet werden.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz ist seit der Wiedervereinigung von 35,6 % auf 42,3 % in 2026 deutlich angestiegen (SVR Wirtschaft, 2026, S. 93). Dieser Anstieg ist zum einen auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. In umlagefinanzierten Systemen wie der GRV, der GKV und der SPV verschiebt die demografische Alterung das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlenden zu Leistungsbeziehenden: Geburtenstarke Jahrgänge treten in den Ruhestand ein, die steigende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugsdauer und erhöht die Inanspruchnahme von Gesundheits- und Pflegeleistungen, während zugleich kleinere Erwerbskohorten nachrücken (SVR Wirtschaft, 2026, S. 86-89). Zum anderen haben Leistungsausweitungen und Verbesserungen der Leistungsqualität – vor allem in der GKV, aber auch in der SPV – zur Ausgabendynamik beigetragen (SVR Wirtschaft, 2026, S. 90-91). Bei Gesundheit und Pflege werden die Ausgaben zudem durch die Lohnentwicklung und den medizinisch-technischen Fortschritt erhöht. Die Einnahmenseite bleibt dagegen an die beitragspflichtige Lohnsumme gebunden. Sie wächst schwächer, wenn das Arbeitsvolumen sinkt oder Produktivitätsfortschritte ausbleiben.
Der SVR Wirtschaft projiziert, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz unter geltendem Recht von 42,3 % der beitragspflichtigen Einnahmen im Jahr 2026 auf 45,4 % im Jahr 2030 und 49,7 % im Jahr 2040 steigen dürfte (Abbildung 1). Der Aufwärtstrend dürfte sich auch danach fortsetzen (SVR Wirtschaft, 2026, S. 96; Werding et al., 2026). Damit verschärft sich nicht nur der Zielkonflikt zwischen angemessenem Leistungsniveau und nachhaltiger Finanzierung, sondern auch ein doppelter Verteilungskonflikt zwischen und innerhalb von Generationen.
Abbildung 1
Projizierte Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes

Angaben für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einschließlich der durchschnittlichen Zusatzbeiträge sowie der Beitragszuschläge und -abschläge nach Kinderzahl.
Quelle: BA, BMAS, BMF, BMG, DRV (2025a), Simulationsmodell SIM.24 (Werding et al., 2026).
Die doppelte Verteilungswirkung steigender Beitragssätze
Steigende Beitragssätze verteilen Lasten in zwei Dimensionen um: zwischen den Generationen und innerhalb jeder Generation. Sie belasten junge Jahrgänge stärker als ältere und – gemessen am Gesamteinkommen – untere Einkommensgruppen stärker als obere. Diese Verteilungsfragen kommen in der Debatte um Reformen der Sozialversicherungen häufig zu kurz.
Steigende Beitragssätze belasten jüngere Kohorten über ihre verbleibende Erwerbsbiografie hinweg deutlich stärker als ältere Kohorten, die dem Anstieg nur noch für wenige Erwerbsjahre ausgesetzt sind. Nach Projektionen von Werding et al. (2026) steigt der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz über die gesamte Erwerbsphase von 39,4 % für den Geburtsjahrgang 1960 auf 56,8 % für den Geburtsjahrgang 2020 (Abbildung 2). Beitragslast und Leistungsbezug fallen dabei zeitlich auseinander. Besonders deutlich zeigt sich diese intergenerationelle Umverteilung bei der erst 1995 eingeführten SPV. Für den Geburtsjahrgang 1940 lag der durchschnittliche SPV-Beitragssatz über die Erwerbsphase bei lediglich 0,4 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Heute befindet sich dieser Jahrgang in einer Lebensphase, in der das Risiko der Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht ist. Demgegenüber wird für den Geburtsjahrgang 2020 ein durchschnittlicher SPV-Beitragssatz über die Erwerbsphase von 6,6 % projiziert. Dies entspricht einer mehr als sechzehnfach höheren Beitragsbelastung.
Abbildung 2
Projizierte Entwicklung der Beitragssätze in den Zweigen der Sozialversicherung nach Geburtsjahrgängen

1 Erwerbsphase für die Geburtsjahrgänge 1940 und 1950 entspricht dem Alter von 20 bis 65 Jahren, für den Geburtsjahrgang 1960 von 20 bis 66 Jahren, für die Geburtsjahrgänge von 1970 bis 2020 von 20 bis 67 Jahren. 2 Die Berechnungen neutralisieren die Veränderung der Durchschnittsentgelte der Versicherten im Erwerbsverlauf.
Quelle: Simulationsmodell SIM.24 (Werding et al., 2026).
Steigende Beitragssätze verschärfen auch intragenerationelle Verteilungskonflikte, da sie niedrige und mittlere Arbeitseinkommen relativ stärker belasten als hohe Arbeits- und sonstige Markteinkommen. Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich in ihrer Tarifstruktur grundlegend von der Einkommensteuer. Sie sehen keinen Grundfreibetrag vor und werden grundsätzlich proportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei niedrigen Einkommen wird die individuelle Beitragsbelastung durch die Minijob- und Midijob-Regelungen reduziert. Die Einkommensteuer verschont niedrige Einkommen durch den Grundfreibetrag und den progressiven Tarifverlauf zunächst weitgehend. Für Beschäftigte mit geringen Einkommen sind die Sozialbeiträge daher längst die dominierende direkte Abgabe. Ihre Grenz- und Durchschnittsbelastung wird weit stärker vom Beitragssatz als vom Steuertarif bestimmt (Blömer & Peichl, 2020; OECD, 2025). Abgesehen von den Minijob- und Midijob-Regelungen belasten steigende Beitragssätze beitragspflichtige Einkommen wie eine proportionale Erhöhung der Lohnabgaben ohne soziale Staffelung. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt die relative Belastung dagegen, weil Erwerbseinkommen jenseits dieser Grenzen beitragsfrei bleiben. Bezogen auf das gesamte Markteinkommen verstärkt sich dieser regressive Verlauf, weil Kapitaleinkommen nicht verbeitragt werden und vor allem am oberen Rand der Einkommensverteilung anfallen. Steigende Beitragssätze erhöhen daher die Regressivität der Steuer- und Abgabenbelastung, weil sie nur Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen zusätzlich belasten (Blömer & Peichl, 2020).
Zwei Wirkungskanäle verstärken die Belastung unterer Einkommensgruppen zusätzlich. Erstens die Konsumwirkung: Haushalte mit niedrigen Einkommen weisen eine deutlich höhere Konsumquote auf. Ein Rückgang des Nettoeinkommens schlägt bei diesen Haushalten nahezu vollständig auf den Konsum durch und trifft überproportional Grundbedarfe. Hingegen können einkommensstarke Haushalte höhere Beitragsätze teilweise über eine geringere Ersparnis abfedern (Blömer & Peichl, 2020, SVR Wirtschaft, 2023, S. 250-251). Zweitens entstehen im unteren Einkommensbereich durch das Zusammenspiel von Transferentzug, also der Verringerung von Sozialleistungen bei steigendem Einkommen, und Einkommensteuer und Sozialbeiträgen effektive Grenzbelastungen, die teils deutlich über denen von Spitzenverdienenden liegen (Blömer & Peichl, 2020; SVR Wirtschaft 2023, S. 250-251). Vor allem Zweitverdienende, gering Qualifizierte und Alleinerziehende reagieren mit ihrem Arbeitsangebot stark auf Veränderungen des Nettolohns – also Gruppen, deren Erwerbsbeteiligung derzeit niedrig ist und die Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen stärken könnte. Steigende Beitragssätze drohen hier Erwerbsanreize weiter zu schwächen und Schwelleneffekte, etwa an der Minijobgrenze, zu verfestigen.
Steigende Beitragssätze als Wachstumsbremse
Steigende Sozialversicherungsbeiträge vergrößern den Keil zwischen den Arbeitskosten der Unternehmen und dem Nettolohn der Beschäftigten. Kurzfristig wird diese zusätzliche Belastung in Deutschland entsprechend der gesetzlichen Aufteilung getragen, die eine weitgehend paritätische Finanzierung durch Beschäftigte und Unternehmen vorsieht. Empirische Evidenz deutet darauf hin, dass die ökonomische Inzidenz auch langfristig nahe bei dieser hälftigen Lastverteilung liegt (Neumann, 2017; Müller & Neumann, 2017; Ochsner, 2026). Aufseiten der Beschäftigten dämpfen höhere Beitragssätze die verfügbaren Einkommen, die Konsumnachfrage und die Erwerbsanreize. Aufseiten der Unternehmen erhöhen sie die Arbeitskosten und können dadurch Arbeitsnachfrage, Investitionen und Standortentscheidungen belasten, insbesondere bei Gründungen, Wachstumsunternehmen und arbeitsintensiven Geschäftsmodellen.
Die gesamtwirtschaftlichen Effekte steigender Beitragssätze sind eindeutig negativ. Simulationen auf Basis unterschiedlicher Methodiken zeigen, dass der bis 2035 erwartete Beitragssatzanstieg von rund 6 bis 7 Prozentpunkten das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber einem Szenario konstanter Beitragssätze um etwa 0,5 % bis 0,9 % senkt (Hüther et al., 2025; Ochsner, 2026). In beiden Projektionen dämpft der Beitragssatzanstieg das BIP vor allem über sinkende verfügbare Haushaltseinkommen und schwächeren privaten Konsum. Die BIP-Niveaueffekte entsprechen nach Schätzungen des SVR Wirtschaft (2026) einem Potenzialwachstum von bis zu drei Jahren und sind damit erheblich.
Diese makroökonomischen Rückkopplungen wirken nicht verteilungsneutral, sondern verschärfen die beschriebenen Konflikte zwischen und innerhalb der Generationen. Eine schwächere Beschäftigungsentwicklung, gedämpfter Konsum und geringere Investitionen belasten vor allem die Erwerbs- und Einkommensperspektiven derjenigen, die noch am Anfang ihres Erwerbslebens stehen. Geringere Nettoeinkommen schränken bei jüngeren Generationen zudem den Spielraum für Vermögensaufbau und private Vorsorge ein. Gerade diese Eigenvorsorge dürfte jedoch an Bedeutung gewinnen, da sich das heutige Leistungsniveau der Sozialversicherungen angesichts der demografischen Alterung und der bestehenden Umlagefinanzierung ohne strukturelle Reformen kaum unverändert aufrechterhalten lassen wird. Hohe Abgaben auf Arbeitseinkommen verringern zudem die Standortattraktivität Deutschlands für international mobile, gut qualifizierte Fachkräfte (Kleven et al., 2020; SVR Wirtschaft, 2022, S. 313-343). In einer alternden Volkswirtschaft, deren Arbeitsvolumen und Potenzialwachstum zunehmend auf Zuwanderung angewiesen sind, erhöht dies den Finanzierungsdruck auf die Sozialversicherungen zusätzlich.
Das Ziel: Beitragssatzanstieg bremsen und Verteilungskonflikte entschärfen
Aus dieser Diagnose folgt als wirtschaftspolitisches Ziel: Der unter geltendem Recht projizierte Anstieg des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes sollte deutlich gedämpft werden. Spielräume für Beitragssatzsenkungen dürften angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten hingegen kaum bestehen. Eine tendenzielle Stabilisierung verhindert intergenerationell, dass die Finanzierungslasten der Alterung einseitig den jüngeren Kohorten aufgebürdet werden. Intragenerationell schützt sie untere und mittlere Erwerbseinkommen vor einer Abgabe, die sie überproportional trifft. Gesamtwirtschaftlich vermeidet sie die beschriebenen Wachstumsverluste und sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Zugleich ist klar: Beitragssatzstabilität ist kein Selbstzweck und nicht zum Nulltarif zu haben. Wer sie ohne flankierende Maßnahmen verspricht, erzwingt entweder implizite Leistungskürzungen oder verlagert Lasten intransparent über steigende Bundesmittel in den Bundeshaushalt.
Der Weg dahin: Lasten fairer verteilen und die Finanzierungsbasis stärken
Ein gangbarer Weg besteht aus vier miteinander verzahnten Maßnahmenbündeln. Das erste Handlungsfeld betrifft die sachgerechte Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen. In der GRV, GKV und SPV gibt es Leistungen, die nicht aus Beitragsmitteln gedeckt sind und teilweise gesamtgesellschaftlichen Zielen dienen. Beispiele sind die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und der Grundrentenzuschlag in der GRV oder die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern sowie Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft in der GKV. Eine eindeutige gesetzliche Definition „versicherungsfremder Leistungen“ fehlt jedoch. Zur Abgeltung vieler dieser Leistungen werden Bundeszuschüsse an die einzelnen Sozialversicherungszweige gewährt. 2026 lagen sie über alle Zweige der Sozialversicherungen hinweg bei rund 3,4 % des BIP und machten seit 2015 durchschnittlich rund 18 % bis 21 % der Gesamteinnahmen der Sozialversicherungen aus. Der größte Teil entfällt hierbei auf die GRV. Simulationen von Werding et al. (2026) zeigen einen Anstieg der Bundeszuschüsse bis 2040 auf 4,0 % des BIP, der ebenfalls überwiegend auf die GRV zurückgeht (Abbildung 3).
Abbildung 3
Projizierte Entwicklung der Bundeszuschüsse zu den Sozialversicherungen

Quelle: DRV (2025b), BMG (2025a, 2025b), BA (diverse Jahrgänge), Simulationsmodell SIM.24 (Werding et al., 2026).
Die konsequente Steuerfinanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen (NBL), soweit diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen, ist sachgerecht und insbesondere aus Verteilungsperspektive sinnvoll (SVR Wirtschaft, 2023, S. 295-296). Sie setzt jedoch voraus, dass klar abgegrenzt wird, welche Leistungen tatsächlich nicht aus dem Zweck und der Funktionsweise umlagefinanzierter Sozialversicherungen heraus begründet sind, sondern gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob diese Leistungen weiterhin sachlich gerechtfertigt, zielgenau ausgestaltet und gegenüber anderen Prioritäten im Bundeshaushalt vertretbar sind. Wenn NBL gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, würde eine Steuerfinanzierung die Last auf eine breitere Bemessungsgrundlage verteilen, die auch Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, Kapitaleinkommen sowie Einkommen von Beamt:innen, Selbstständigen und Ruheständlern umfasst. Zudem würden untere und mittlere Erwerbseinkommen entlastet, die von der lohnbezogenen Beitragsfinanzierung besonders stark betroffen sind. Das Ausmaß günstiger Verteilungseffekte hängt jedoch von der Zusammensetzung des Steuermix ab. Insbesondere der hohe Anteil der tendenziell regressiv wirkenden Umsatzsteuer am Steueraufkommen könnte sie abschwächen oder aufheben.
Eine stärkere Steuerfinanzierung klar abgegrenzter NBL mit gesamtgesellschaftlichem Zweck löst den Finanzierungskonflikt allerdings nicht auf, sondern verlagert ihn. Der Bundeshaushalt steht bereits unter Konsolidierungsdruck. Ohne stärkere Ausgabenpriorisierung erhöhen sich entweder der Bedarf an Steuereinnahmen, der Verschuldungsdruck und künftige Zinslasten oder der Druck zur Kürzung anderer Ausgaben. In den ersten beiden Fällen würden erneut Lasten auf jüngere Generationen verlagert. Daher sind zwei Punkte zentral. Erstens kann die Steuerfinanzierung der NBL nicht zur Deckung zusätzlicher Ausgaben dienen, sondern bereits beschlossene Leistungen umfinanzieren. Eine breitere Bemessungsgrundlage und ein progressiver Tarif können Zusatzlast und Regressivität gegenüber einer Beitragsfinanzierung senken. Zweitens muss die Gegenfinanzierung vorrangig über Ausgabenpriorisierung im Bundeshaushalt und den Abbau nicht zielgenauer Steuervergünstigungen erfolgen, nicht über zusätzliche Verschuldung. Die Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung und zur GKV belaufen sich im Jahr 2026 bereits auf rund 112 Mrd. € und machen damit gut ein Fünftel des Bundeshaushalts aus. Hinzu kommen weitere Bundesmittel an die Sozialversicherungen. Die Ausgaben des Bundes für die Sozialversicherungen binden im Jahr 2026 rund 159 Mrd. € bzw. rund 30 % des Bundeshaushalts (BMF, 2026). Diese langfristige Mittelbindung verringert den fiskalischen Spielraum für Politikgestaltung. Ein weiterer Aufwuchs könnte vor allem kurzfristig ungebundene Mittel wie Investitionen verdrängen.
Das zweite Maßnahmenbündel sorgt für eine stärkere Regelbindung zentraler Parameter der Sozialversicherungen. Diese sollten langfristig an demografische Kenngrößen geknüpft werden, statt immer wieder diskretionären politischen Eingriffen und Verteilungskämpfen zu unterliegen. Dazu zählen etwa eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung, konsequent wirkende Nachhaltigkeitsfaktoren in der Rentenanpassung sowie analoge demografische Korrekturfaktoren vor allem in der Leistungsdynamik der SPV. Regelbindung verstetigt Erwartungen, erhöht die Planbarkeit für Versicherte und Kassen und entlastet die Politik von Anreizen, Anpassungen zulasten künftiger – heute nicht stimmberechtigter – Generationen aufzuschieben. Zugleich gilt: Regelbindung ersetzt politische Grundsatzentscheidungen über das Sicherungsniveau nicht, sie macht deren Konsequenzen aber transparent und verbindlich. Verteilungspolitisch wichtig ist eine differenzierte Ausgestaltung, etwa beim Renteneintrittsalter. Da die Lebenserwartung mit dem Einkommen korreliert, sollten die genannten Regelmechanismen mit abgesicherten Erwerbsminderungs- und Härtefallregelungen für gesundheitlich belastete Berufsgruppen kombiniert werden, um neue intragenerationelle Schieflagen zu vermeiden.
Das dritte Maßnahmenbündel verbreitert die Finanzierungsbasis. Längere Erwerbsphasen, die weitgehende Abschaffung von Minijobs und Ehegattensplitting, geglättete Transferentzugsraten, Weiterbildung und gezielte Erwerbsmigration können das Arbeitsvolumen und damit Beitrags- und Steuereinnahmen erhöhen. Zugleich beseitigen sie intragenerationell wirkende Fehlanreize. Hohe effektive Grenzbelastungen im unteren Einkommensbereich sind nicht nur ein Verteilungs-, sondern auch ein Wachstumsproblem. Wer Transferentzug, Minijobschwellen und Beitragsbelastung gemeinsam reformiert, entlastet untere Einkommen und stärkt Erwerbsanreize dort, wo das Arbeitsangebot besonders reagibel ist.
Das vierte Maßnahmenbündel zielt schließlich auf eine intergenerationelle Glättung der demografischen Finanzierungslasten durch mehr Kapitaldeckung in der GRV und der SPV. In rein umlagefinanzierten Systemen schlagen demografische Verschiebungen unmittelbar auf Beitragssätze oder Leistungsniveaus durch. Eine ergänzende Kapitaldeckung kann diese Lasten stärker über die Zeit verteilen, wenn Mittel frühzeitig aufgebaut, regelgebunden verwaltet und ausschließlich zur Stabilisierung künftiger Leistungen und Beitragssätze eingesetzt werden. In der GRV könnte ein dauerhaft angelegter, kapitalgedeckter Fonds dazu beitragen, die Finanzierungslasten der geburtenstarken Jahrgänge nicht vollständig den nachrückenden Erwerbskohorten aufzubürden. Eine kapitalgedeckte Vorsorgekomponente könnte daher helfen, die künftige Beitragssatzentwicklung zu dämpfen und die intergenerationelle Lastenverteilung zu verbessern. Voraussetzung ist allerdings, dass kapitalgedeckte Elemente nicht kreditfinanziert aufgebaut werden und nicht als Ersatz für ausgabenseitige Reformen missverstanden werden. Sie können die demografischen Lasten nicht beseitigen, aber ihre zeitliche Konzentration verringern und damit stabile Beitragssätze generationengerechter absichern.
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Title: Stabilising social security contributions, distributing the burden fairly
Abstract: Demographic ageing is placing German social insurance systems under considerable financial pressure. Under current law, the total contribution rate across all branches is projected to rise to just under 50% by 2040. This article shows that the increase not only dampens economic growth but also has significant distributional effects: younger generations will bear a heavier burden over the course of their working lives than older generations. Furthermore, low- and middle-income earners are disproportionately affected. Various policy measures are being discussed to stabilise contribution rates: non-contributory benefits should be reviewed and covered by taxes, indexation mechanisms should be linked to demographic trends, higher labour force participation and targeted labour migration should be promoted and supplementary funded components should be expanded.