Ein Service der

Artikel als PDF herunterladen

Bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Koalitionsausschuss ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit 34 Maßnahmen vorgelegt. An zweiter Stelle steht die geplante Steuerreform. Der angekündigte Aufschwung dürfte von ihr allerdings kaum ausgehen. Ein großer Wurf sieht anders aus. Die Reform soll 2027 in einer ersten Stufe in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung mit einem jährlichen Bruttoentlastungsvolumen von rund 10 Mrd. € erreichen. Ein Teil davon entfällt auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags. Zudem soll die zweite Progressionszone des Einkommensteuertarifs leicht modifiziert werden. Dadurch würde der Spitzensteuersatz von 42 % bei Einzelveranlagung erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 € greifen – rund 700 € höher als 2026. Hinzu kommen sollen ein höherer Kinderfreibetrag und ein höheres Kindergeld sowie eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Die geplante Entlastung konzentriert sich damit auf geringe und mittlere Einkommen und fällt für Familien mit Kindern am stärksten aus. Die Gegenfinanzierung erfolgt zum Teil über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Der Steuersatz von 45 % soll bereits ab 250.000 € statt bisher ab 277.826 € gelten; ab 280.000 € ist ein neuer Steuersatz von 47 % vorgesehen. Zusätzlich soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von 2 % auf 5 % steigen.

Gemessen an den für 2025 geschätzten Einnahmen aus Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer von zusammen rund 340 Mrd. € bleibt das Entlastungsvolumen überschaubar. Zugleich wird die Entlastung teilweise durch Mehrbelastungen im oberen Einkommensbereich gegenfinanziert, von denen in erheblichem Umfang auch Personenunternehmen betroffen sind. Die Progression des Einkommensteuertarifs nimmt insgesamt leicht zu (Bach, 2026). Hinzu kommt ein grundlegenderes Problem: Anders als in den Jahren zuvor soll die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen werden (Beznoska & Hentze, 2026). Auch nennenswerte Wachstums- und Beschäftigungseffekte sind nicht zu erwarten. Dafür sind die Entlastungen zu gering; zugleich können die höheren Steuersätze auf unternehmerische Einkünfte Investitionsanreize schwächen. Die zaghafte Reform ist damit vor allem ein weiteres Indiz für die angespannte Haushaltslage, die der Bundesregierung kaum finanzielle Spielräume lässt.

Um trotzdem handlungsfähig zu sein, müssen drei Ansatzpunkte entschlossener verfolgt werden. Erstens ist ein systematischer Subventionsabbau erforderlich. Die verringerte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und die Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte können lediglich erste kleine Schritte sein. Seit Jahren wird gefordert – und auch im Koalitionsvertrag angekündigt –, Finanzhilfen und Steuervergünstigungen auf Zielgenauigkeit und Wirksamkeit zu überprüfen. Für 2026 weist der Subventionsbericht allein für den Bund Finanzhilfen und Steuervergünstigungen von rund 78 Mrd. € aus. Das Volumen ist seit 2021 stark gestiegen. Der Bundesrechnungshof sieht insbesondere bei nachweislich unwirksamen, ineffizienten oder umwelt- und klimaschädlichen Steuervergünstigungen erhebliche Konsolidierungspotenziale. Zweitens sollte die Bundesregierung aufkommensneutrale Reformen vorantreiben, die Arbeitsanreize und Wachstum stärken und Bürokratie verringern. Ansatzpunkte können eine Reform der Mehrwertsteuer mit weniger Ausnahmen und einem niedrigeren Regelsatz bei zielgenauer Kompensation geringer Einkommen (Fuest, 2026), ein begrenztes Realsplitting mit höheren Kinderleistungen anstelle des Ehegattensplittings (Blömer et al., 2026) sowie eine Reform der Transferentzugsraten sein (Peichl et al., 2023). Drittens müssen die sozialen Sicherungssysteme strukturell reformiert werden. Mit den 2025 eingesetzten Kommissionen zur Sozialstaatsreform, zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Alterssicherung hat die Bundesregierung konkrete Reformvorschläge erarbeiten lassen. Diese sollten zügig aufgegriffen und möglichst in konsistente Gesamtpakete überführt werden.

Die genannten Ansatzpunkte zeigen, dass auch – oder gerade – bei engen fiskalischen Spielräumen zukunftsweisende Reformen möglich und notwendig sind. Jetzt kommt es darauf an, diese mit Ehrgeiz und Entschlossenheit umzusetzen.

Literatur

Bach, S. (2026). Einkommensteuerreform: Keine Entlastung der Mitte – weitere Belastungen drohen. ifo Schnelldienst, 79(8), 14–19.

Beznoska, M. & Hentze, T. (2026). Steuerreform sieht keinen Ausgleich der kalten Progression vor. IW-Kurzbericht, 45/2026. Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Blömer, M., Fuchs-Schündeln, N., Peichl, A., Schnitzer, M. & Wrohlich, K. (2026). Reformvorschlag zum Ehegattensplitting: Familien gezielter fördern. Wirtschaftsdienst, 106(7), 471–472.

Fuest, C. (2026, 6. August). Eine progressive Mehrwertsteuer hilft! Standpunkt, ifo Institut.

Peichl, A., Bonin, H., Stichnoth, H., Bierbrauer, F., Blömer, M., Dolls, M., Hansen, E., Hebsaker, M., Necker, S., Pannier, M., Petkov, B. & Windsteiger, L. (2023). Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize. Forschungsbericht 629. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Beitrag als PDF

© Der/die Autor:in 2026

Open Access: Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht (creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).

Open Access wird durch die ZBW – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft gefördert.