Die finanzpolitischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern werden seit geraumer Zeit von den Folgeproblemen des Streits um die vertikale Aufteilung der Finanzierungslasten der deutschen Einheit bestimmt. So konnten sich die Gegner der Steuerreform im Bundesrat nur deshalb durchsetzen, weil aus der Sicht der weitaus überwiegenden Zahl der Länder die absehbaren Steuerausfälle nicht mehr zu verkraften waren. Die permanente finanzpolitische Konfrontation von Bund und Ländern erschwert überfällige Reformen.
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