Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Länderfinanzausgleich sieht vor, daß der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2002 ein Maßstäbegesetz vorlegt, in dem die den Finanzausgleich betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe des Grundgesetzes konkretisiert werden. Welche Änderungen lassen sich in der relativ knappen Zeitspanne politisch durchsetzen?
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