Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die unterschiedliche Beitragsbemessung für Pflichtmitglieder und für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Gruppe der Rentner für unzulässig erklärt. Dieses Urteil wirft grundlegende Fragen des Beitragsrechts und damit der Finanzierung der GKV auf. Welche Optionen bestehen?
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