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Eine der wohl erfolgreichsten politischen Kampagnen der letzten Jahre hat es geschafft, die Generationen-Herausforderung Energiewende in der öffentlichen Wahrnehmung auf die Belastungswirkungen von Strompreisen zu verkürzen. Dadurch stehen plötzlich die Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor und deren angebliche Auswirkungen auf heutige Strompreise im Mittelpunkt. Schrille Belastungsszenarien wurden feilgeboten (Deindustrialisierung, Energiearmut), wenn nicht umgehend die Vergütung für erneuerbare Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) „grundlegend“ umgebaut werde.

Wenig davon hält einer kritischen Überprüfung stand. „Den“ Strompreis gibt es ohnehin nicht: Börsenstrompreise sind keine Endverbraucherpreise, und Haushaltsstrom hat völlig andere Preisentwicklungen als Industriestrom. Während der Börsenpreis infolge des EEG gerade sinkt und viele große, energieintensive Industriebetriebe über Ausnahmeregelungen nur wenig von der EEG-Umlage spüren, sind das nicht-produzierende Gewerbe und die privaten Haushalte am stärksten betroffen. Doch auch hier geht von den Preissteigerungen der letzten Jahre nur etwa die Hälfte auf das Konto des EEG. Dass man steigenden Preisen im Übrigen durch Anbieterwechsel und Anstrengungen zur Energieeffizienz sinnvoll ausweichen kann, gerät über die Strompreisdebatte allzu schnell in Vergessenheit. Und die vielbeklagte Dynamik der Umlagesteigerung der letzten Jahre ist ohnehin längst gebrochen – durch Kostensenkung und Förderkürzungen in der Vergangenheit. Es wird erwartet, dass sich die Entwicklung der Umlage auf dem aktuellen Niveau stabilisiert – auch ohne Gesetzesänderung. Dies liegt daran, dass die hohen Kosten in der Vergangenheit angefallen sind und über 20-jährige Garantien weiterwirken – durch den aktuellen Zubau an Erneuerbaren hingegen treten weitaus geringere Kosteneffekte auf.

Infolge der Strompreisdebatte vor die geschickt lancierte Schein-Alternative gestellt, „Strompreisschocks“ zu verantworten oder aber die Förderung der erneuerbaren Energien sofort zu reduzieren, hat die Politik erwartbar rasch auf einen Kürzungskurs eingeschwenkt. Dabei hat in den letzten Monaten geradezu ein politischer Überbietungswettbewerb um eine „grundlegende“ Reform des EEG eingesetzt. Dreh- und Angelpunkt waren dabei stets die EEG-bedingten Förderausgaben. Diese sind aber gar kein geeigneter Maßstab für die Kosten der Energiewende: So steigt etwa die EEG-Umlage, wenn der Preis für CO2-Zertifikate im notleidenden europäischen Emissionshandel darniederliegt und den Börsenstrompreis drückt. Entsprechend mehr muss über die Umlage aufgestockt werden, um die gesetzlichen Garantievergütungen zu erreichen, ohne dass sich an den Gesamterzeugungskosten der Erneuerbaren (Summe Börsenverkaufswert und Aufstockung) etwas ändern würde. Die Umlage steigt auch, wenn sich größer werdende Teile der Stromverbraucher an ihr gar nicht mehr beteiligen, z.B. Industriebetriebe und Eigenerzeuger, die von Privilegien profitieren, deren Kosten dann der Rest der Verbraucher übernehmen muss. Und bei weitem nicht alle Kosten der Energieversorgung tauchen überhaupt auf der Stromrechnung auf – weder die Umwelt- und Klimafolgen der Stromerzeugung noch die weiterhin üppigen Förderungen von Kohle- und Atomstrom über öffentliche Haushalte, von denen kaum jemand spricht. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

Unter dem selbst erzeugten Handlungsdruck musste die Politik jetzt rasch liefern. Nun also ein „EEG 2.0“, wie der neue Energieminister erklärt? Gemessen an den weitreichenden Umgestaltungsideen der letzten Monate erscheinen die jetzt vorgestellten Eckpunkte doch eher als ein „EEG 1.23“. Weder wird die komplette Abschaffung des EEG und dessen Ersatz durch eine technologieoffene Erneuerbaren-Quote mit Ausschreibung realisiert noch die Auflage eines Altlastentilgungsfonds, in den Vergangenheitskosten abgeschoben werden könnten. Stattdessen steht schlicht die nächste EEG-Novelle ins Haus: Das EEG ist seit dem Jahr seines Inkrafttretens 2000 über 20-mal geändert worden. Und fast alles angeblich Neue am EEG 2014 gab es schon: Kürzungen der Fördersätze und Neuordnungen der Vergütungsbedingungen sind wegen der Technologieausreifung Dutzende Male bereits vorgenommen worden. Ergänzende Mengenbeschränkungen sind bereits von der Photovoltaik bekannt, und auch die Direktvermarktung nebst Marktprämie ist seit 2012 Teil des Förderregimes. Erklärtes Ziel der Reform ist aber exakt jene Begrenzung der EEG-Umlage, die für sich genommen wenig Aussagewert hat und ohnehin auf Stabilisierungskurs liegt. Und die Vergütungspolitik für Erneuerbare ist nur eine der zahlreichen Umlage-Einflussfaktoren, allerdings just jene, die über den Ausbauerfolg in der Zukunft entscheidet – immerhin stehen bis 2050 weitere 55% der Stromversorgung zum Umstieg auf Erneuerbare an (bis auf 80%).

Natürlich hat jede Änderung im Fördersystem direkte Auswirkungen auf die Ertrags- und Teilhabechancen von Technologien, Regionen und Betreibern – verständlich daher, dass Kritik laut wird und vorsorglich auch ein Ausbremsen der Energiewende beklagt wird. Über erstmals gedeckelte Windkraft mag man durchaus streiten. Die Eckpunkte sehen hier zur Umlagebegrenzung einen neuen Mengendeckel und Vergütungskürzungen vor. Wo sich künftig die besonders günstige Windkraft an Land noch lohnt, also z.B. auch an windschwachen Binnenstandorten im industriellen Süden, ist nicht nur eine Frage der Umlagenhöhe, sondern wichtig dafür, wie künftig die Versorgung regional organisiert wird: an windstarken (Küsten-)Standorten mit hoher Netzausbaulast oder dezentral auch an verbrauchsnahen Standorten mit jedoch geringerem Ertrag und höheren Förderkosten? Diese Systemoptimierung, zu der auch die Koordination allzu eigensüchtiger Bundesländer gehört, ist alles andere als einfach.

Es wäre aber ein großer politischer Coup, wenn es dem neuen Wirtschafts- und Energieminister gelänge, die vielgeschmähte EEG-Förderpolitik mit dem kraftvollen Gestus einer „Reform an Haupt und Gliedern“, doch in ihren Grundzügen kaum verändert, nachhaltig aus der Schusslinie zu manövrieren. Dies würde die Chance eröffnen, nach Beruhigung der Strompreisdebatte die Aufmerksamkeit wieder verstärkt auf die wirklichen Herausforderungen der Energiewende zu lenken. Ob die Systemtransformation im Stromsektor gelingt und ob deren Kosten beherrschbar bleiben, entscheidet sich nämlich bei weitem nicht allein am Fördermechanismus: Netze und Speicher, Energieeffizienz, flexible Residuallastkraftwerke und Nachfragemanagement müssen hier wichtige Systembeiträge liefern. Der regionale Ausbau der erneuerbaren Energien muss dringend sinnvoll koordiniert werden. Und ein ertüchtigter Emissionshandel sollte endlich dafür sorgen, dass flexible Gaskraftwerke den Markteintritt schaffen und nicht von der Kohle weiterhin blockiert bleiben.

Da der Wettbewerb zwischen konventionellen und erneuerbaren Erzeugungstechnologien durch Subventionen, unterschiedliche Technologiereife und unzureichende Berücksichtigung von Umweltfolgen massiv verzerrt ist, wird auch weiterhin eine ausgleichende Förderung der erneuerbaren Energien benötigt. Diese fortlaufend neu zu justieren und nach 20 Jahren Förderung neue Schwerpunkte in Richtung zukunftsfähiger und kostengünstiger Technologien zu setzen, ist richtig. Die langfristige Herausforderung einer Markt- und Systemintegration der in Deutschland überwiegend volatilen Erneuerbaren liegt aber erst noch vor uns. Das EEG bleibt hier auch weiterhin Teil der Lösung – und nicht etwa des Problems.

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DOI: 10.1007/s10273-014-1630-9

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