Ein Schlüssel zur Reduktion irregulärer Migration in die Europäische Union liegt in der Ausweitung legaler Zugangswege. Dafür müssen Ansätze, die bereits erprobt werden, systematischer und größer ausgebaut werden, damit sie eine spürbare Wirkung entfalten können. Neben einer Verbesserung der Wirksamkeit bei der Anwerbung Hochqualifizierter würde auch ein stärkerer Fokus auf geringqualifizierte Arbeitskräfte helfen. Diesen werden legale Zugangswege bislang nur in Ausnahmefällen gewährt. Der Ausbau solcher Zugangswege sowie effizientere Anerkennungsverfahren können den Druck auf die Asylsysteme verringern und zugleich dringend benötigte Fachkräfte mobilisieren.
Migration gehört spätestens seit 2015 zu den politisch und gesellschaftlich umstrittensten Themen in Europa (Edo et al., 2019). Auf EU-Ebene wie in den Mitgliedstaaten führen Fragen der Migrationssteuerung und -verteilung regelmäßig zu Konflikten. Die Auseinandersetzungen um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die Einführung eines verpflichtenden Solidaritätsmechanismus oder die Verteilung von Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland verdeutlichen, wie weit die Positionen auseinanderliegen. Unterschiedliche nationale Interessen, historische Erfahrungen und innenpolitische Debatten erschweren die Entwicklung einer kohärenten europäischen Politik.
Gleichzeitig ist Migration kein vorübergehendes, sondern ein dauerhaft drängendes Thema. Globale Ungleichheiten, politische Instabilität und Kriege – etwa in Syrien, Afghanistan oder jüngst in der Ukraine – sowie der Klimawandel sorgen dafür, dass Migrationsbewegungen auch langfristig prägend bleiben werden. Prognosen der Vereinten Nationen weisen zudem auf wachsende Bevölkerungen in Afrika und Teilen Asiens hin, die den Migrationsdruck weiter erhöhen dürften.
Eine zukunftsfähige Migrationspolitik darf sich nicht auf die Asylpolitik beschränken. Neben der Schutzgewährung für Verfolgte und Kriegsgeflüchtete müssen auch andere Formen der Migration – Arbeitsmigration, Familiennachzug, Bildungs- und Forschungsmobilität – strategisch gestaltet werden. Insbesondere die Arbeitsmigration ist vergleichsweise wenig umstritten und gewinnt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des akuten Fachkräftemangels in vielen EU-Mitgliedstaaten an Bedeutung. Gezielte Zuwanderung kann Engpässe in zentralen Branchen wie der Pflege, dem Bauwesen oder dem Ingenieurwesen lindern. Dabei gilt: Sollten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben, sind wirksame Integrationsmaßnahmen unerlässlich. Für bestimmte Tätigkeiten, die nur vorübergehend ausgeübt werden – etwa im Bauwesen oder in der saisonalen Landwirtschaft – kann dagegen auch zeitlich befristete Migration ohne umfassende Integrationsmaßnahmen sinnvoll sein, beispielsweise als entsendete Arbeitnehmer.
Der vorliegende Beitrag analysiert zentrale Herausforderungen der europäischen Migrations- und Asylpolitik und entwickelt Handlungsoptionen für eine zukunftsfähige Ausgestaltung. Dabei wird hervorgehoben, dass Arbeitsmigrationspolitik und Asylpolitik eng miteinander verflochten sind: Legale und geregelte Migrationswege können den Druck auf die Asylsysteme mindern und zugleich die Basis für eine faire, solidarische und effiziente europäische Migrationspolitik schaffen.
Herausforderungen in der europäischen Migrationspolitik
Neben einer Reihe weiterer Herausforderungen konzentriert sich die nachfolgende Analyse auf zwei zentrale strukturelle Schwächen der regulären Migration in die EU: die begrenzte Wirksamkeit bei der Anwerbung Hochqualifizierter und die unzureichende Nutzung bereits vorhandener Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Die Blaue Karte EU ist seit 2012 das zentrale Instrument zur Gewinnung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger in der EU. Obwohl die Zahl der erteilten Blauen Karten in den letzten Jahren stark angestiegen ist (Abbildung 1a), wird sie nur in geringem Umfang genutzt, wenn man sich im Vergleich die Ausstellung anderer Aufenthaltstitel ansieht (Abbildung 1b). 2023 entfielen lediglich 2,3 % aller erteilten Erstaufenthaltstitel auf dieses Instrument. Ursachen sind die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten, Konkurrenz durch nationale Regelungen, lange Antragsverfahren sowie eingeschränkte Mobilitätsrechte innerhalb der EU. Viele Mitgliedstaaten bevorzugen nationale Zuwanderungsprogramme, die flexibler und administrativ einfacher sind. Damit verfehlt die Blaue Karte ihr Ziel, die EU im globalen Wettbewerb um Talente zu stärken und Fachkräfteengpässe wirksam zu adressieren.
Abbildung 1
Aufenthaltstitel und Blaue Karte EU

Quelle: Eurostat (o. J.), Eurostat (2025a).
Gleichzeitig zeigt sich eine deutliche Segmentierung des Arbeitsmarktes. Obwohl Zuwanderer in der EU so gut ausgebildet sind wie nie zuvor, arbeiten viele Hochqualifizierte in niedrigqualifizierten Berufen. Laut Daten des EU-Labour-Force-Survey aus dem Jahr 2024 verfügen 32,1 % der Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten über einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen (Frattini & Pulito, 2025). Diese Zahl ist ähnlich hoch bei Migranten innerhalb der EU (35,2 %) und bei Einheimischen (36,8 %). Trotz des hohen Anteils an hochqualifizierten Einwanderern, der ähnlich dem von Einheimischen ist, arbeiten Drittstaatsangehörige in der EU oft im Niedriglohnsektor. Auffällig ist, dass selbst unter Drittstaatsangehörigen mit Hochschulabschluss die größte Berufsgruppe „Reinigungskräfte und Hilfskräfte“ ist (EPRS, 2021).
Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die mangelnde Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Sie gilt – nach fehlenden Sprachkenntnissen – als zweithäufigstes Hindernis bei der Arbeitssuche. 48 % der hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen arbeiten in Berufen, die ein geringeres Qualifikationsniveau erfordern; bei Einheimischen liegt dieser Anteil bei etwa 20 % (EPRS, 2021). Diese Muster führen zu einer anhaltenden Unterbeschäftigung und niedrigeren Einkommen unter Drittstaatsangehörigen. Diese niedrigeren Einkommen von Einwanderern transferieren sich oft auch noch in die Generation ihrer Kinder (Boustan et al., 2025). Gleichzeitig bleiben Engpässe in Sektoren mit hohem Qualifikationsbedarf – etwa in der IT, im Ingenieurwesen und im Gesundheitswesen – bestehen.
Herausforderungen in der Asylpolitik
Besonders die irreguläre Migration stellt die Europäische Union vor anhaltende strukturelle Herausforderungen. Nachdem die Asylanträge in der EU von 2015 bis 2020 gesunken sind, sind sie seit dem Beginn dieses Jahrzehnts wieder gestiegen (Abbildung 2).1 Besonders betroffen sind die Ersteinreisestaaten an den Außengrenzen – etwa Griechenland, Italien oder Spanien – die durch geografisch konzentrierte Zunahmen von Fluchtmigration überproportional belastet werden. Dort stoßen Behörden häufig an ihre Kapazitätsgrenzen: Personelle und finanzielle Ressourcen sind unzureichend, und schwerfällige administrative Prozesse erschweren eine zügige Registrierung und adäquate Unterbringung.
Abbildung 2
Asylanträge in der EU in den letzten zehn Jahren

Quelle: Eurostat (2025b).
Hinzu kommt ein Mangel an Solidarität innerhalb der EU. Die Weiterverteilung von Schutzsuchenden erfolgt nur in begrenztem Umfang, während einzelne Mitgliedstaaten hohe Aufnahmezahlen bewältigen müssen. Unterschiedliche Aufnahmestandards und Integrationsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten führen zu einer unkoordinierten Weiterreise innerhalb der EU. Adema et al. (2025) haben zum Beispiel für den Fall von ukrainischen Geflüchteten herausgefunden, dass besonders hohe Löhne, gute Arbeitsmarktchancen und bestehende Netzwerke Zielländer attraktiv machen. Dies führt zu höherer Sekundärmigration in bestimmte Länder2 (Radjenovic, 2024), allen voran Deutschland, was Deutschland und andere Staaten zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum veranlasst hat. Abbildung 3 zeigt die Zahl an Asylanträgen 2024 in den EU-Staaten. Die Abbildung hebt sehr deutlich hervor, wie ungleich diese verteilt sind, variierend zwischen 229.695 in Deutschland und 25 in Ungarn.
Abbildung 3
Asylanträge in der EU und in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) im Jahr 2024

Quelle: Eurostat (2025b).
Diese Entwicklungen haben mehrere Nebenwirkungen. Die Rückkehr zu Kontrollen innerhalb der EU unterminiert zentrale Integrationsprojekte wie den freien Personenverkehr. Gleichzeitig verstärken sich Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten, wenn nationale Migrationspolitiken divergieren und EU-weite Lösungen blockiert werden. Auf gesellschaftlicher Ebene führt die Kombination aus überlasteten Strukturen, ungleichen Verantwortlichkeiten und sichtbarer Unordnung an den Grenzen zu einer wachsenden Skepsis gegenüber der Migrationspolitik. In vielen Mitgliedstaaten nutzen rechtsextreme und populistische Parteien diese Wahrnehmung für politische Mobilisierung. Ihr Erstarken erschwert differenziertes, faktenbasiertes und kooperatives Handeln auf europäischer Ebene, da migrationspolitische Debatten zunehmend polarisiert werden.
Die irreguläre Migration ist somit nicht nur eine Frage des Grenz- und Asylmanagements, sondern auch ein Katalysator für politische Spannungen und eine Belastungsprobe für die Grundprinzipien der europäischen Integration.
Vorschläge für Reformoptionen
Um die Handlungsfähigkeit der EU zu sichern, Vertrauen in staatliche Steuerung wiederherzustellen und die Prinzipien des Schengen-Raums zu wahren, bedarf es einer Reformagenda, die sowohl kurzfristige Entlastung als auch langfristige strukturelle Anpassungen ermöglicht. Mit der im Mai 2024 erzielten Einigung über die Reform des GEAS wurden bereits wichtige Weichen gestellt. Diese müssen nun auf nationaler Ebene effektiv umgesetzt werden. Im Folgenden werden diese und weitere Vorschläge vorgestellt, die an den identifizierten Schwachstellen ansetzen und Wege aufzeigen, wie eine solidarischere, effizientere und krisenfestere europäische Migrationspolitik gestaltet werden kann.
Optionen für eine neue gemeinsame Migrationspolitik
Ein Schlüssel zur Reduktion irregulärer Migration liegt in der Ausweitung bestehender legaler Zugangswege. Drei Instrumente, die bereits in Ansätzen erprobt werden, könnten bei systematischem und größer angelegtem Ausbau eine spürbare Wirkung entfalten. Skill Partnerships bestehen in mehreren EU-Mitgliedstaaten bereits in Pilotform, etwa in der Pflege oder im Handwerk, erfassen aber bislang zu wenige Personen, um wirklich einen Unterschied zu machen (Hooper, 2019). Ziel ist es, in Partnerländern Ausbildungsgänge aufzubauen, die sich am konkreten Fachkräftebedarf der EU orientieren, und Abschlüsse anzuerkennen. Durch eine deutliche Ausweitung – auch auf mittlere und geringqualifizierte Berufsgruppen – ließen sich Arbeitsmarktengpässe gezielt schließen und sichere Migrationswege schaffen (Clemens, 2015). Die EU könnte hier als Koordinatorin auftreten, gemeinsame Standards definieren, Mitgliedstaaten bei der Qualifikationsanerkennung unterstützen und über Fonds wie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds die Finanzierung der Ausbildung im Herkunftsland sichern (European Migration Network, 2022).
Im Rahmen des neuen Pakts zu Asyl und Migration hat die Europäische Kommission die Einrichtung eines EU-Talentpools angekündigt. Dieser soll die Kompetenzen potenzieller Migranten mit dem Bedarf des Arbeitsmarktes in den Mitgliedstaaten zusammenbringen. Er würde eine zentrale, öffentlich verwaltete Plattform bieten, auf der Drittstaatsangehörige ihre Qualifikationen hinterlegen und Arbeitgeber gezielt rekrutieren können. Eine systematische Einführung mit einheitlichen Kriterien, EU-weiter Qualifikationsanerkennung und einer zusätzlichen „Refugee-Track“-Option für anerkannte Geflüchtete könnte die Auswahl beschleunigen, Transparenz schaffen und auch kleineren Unternehmen den Zugang zu internationalen Arbeitskräften erleichtern (Rasche, 2021). Ein Pilotprogramm namens „EU Talent Pool Pilot“ unterstützt derzeit ukrainische Geflüchtete bei der Arbeitssuche in Spanien, Kroatien, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Litauen und Finnland.
Legale Zugangswege für geringqualifizierte Arbeitskräfte werden bislang nur in Ausnahmefällen gewährt. Die deutsche Westbalkanregelung zeigt jedoch, dass ein offenerer Arbeitsmarktzugang für bestimmte sichere Herkunftsstaaten die Zahl aussichtsloser Asylanträge massiv senken kann (Brücker et al., 2020). Überträgt man dieses Modell auf ausgewählte afrikanische und asiatische Staaten, gekoppelt an Rücknahmeabkommen und klare zeitliche sowie arbeitsrechtliche Bedingungen, könnten signifikante Migrationsströme in sichere Bahnen gelenkt werden. Ein gezielter, großflächiger Ausbau dieser legalen Wege würde Migration in nennenswertem Umfang ermöglichen und somit das Asylsystem entlasten.
Optionen für eine neue gemeinsame Asylpolitik
Nach langen Verhandlungen einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Kommission Ende 2023 auf eine Reform des GEAS, die im Mai 2024 beschlossen wurde und spätestens 2026 in deutschem Recht umgesetzt werden muss. Kernpunkte sind ein verpflichtendes Screening-Verfahren bei irregulärer Einreise, eine neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung mit Solidaritätsmechanismen zur Entlastung der Ersteinreisestaaten sowie die Einführung beschleunigter Grenzverfahren für Antragstellende aus Ländern mit geringer Schutzquote. Ergänzt wird dies durch eine Krisenverordnung, die im Fall von Überlastung erweiterte Maßnahmen wie verlängerte Grenzverfahren, schnellere Abschiebungen und verstärkte Umverteilung ermöglicht. Ziel der Reform ist eine verbindlichere Koordinierung, schnellere Verfahren und eine gerechtere Lastenteilung innerhalb der EU (Albrecht et al., 2024).
Mit der GEAS-Reform wurde erstmals ein verbindlicher Solidaritätsmechanismus geschaffen, der eine gleichmäßigere Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU gewährleisten soll. Kernpunkte sind eine jährliche Prognose der Asylzahlen und Kapazitäten, ein Solidaritätspool, neue Institutionen wie das EU-Solidaritätsforum, ein Solidaritätskoordinator sowie eine jährliche Migrationsberichterstattung. Diese Strukturen sollen die Mitgliedstaaten stärker einbinden, Ausweichmöglichkeiten reduzieren und so eine gerechtere Verantwortungsteilung sichern. Für Deutschland und die Außengrenzstaaten ist der Mechanismus besonders vorteilhaft, da er ihnen verbindliche Unterstützung zusichert – weshalb Deutschland auf eine gemeinsame Umsetzung setzen und nationale Alleingänge vermeiden sollte (SVR, 2024). Der verpflichtende, zugleich flexible Solidaritätsmechanismus schreibt den EU-Mitgliedstaaten nicht vor, Geflüchtete aufzunehmen, wenn sie dies nicht wünschen. Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen, müssen jedoch alternative Beiträge leisten, etwa finanzielle oder administrative Unterstützung. Dies ist sinnvoll, da es wenig zielführend wäre, Geflüchtete in Länder zu verweisen, in denen sie nicht willkommen sind und in denen sie sich voraussichtlich auch nicht niederlassen möchten. Aufgrund der offenen Binnengrenzen wäre es ohnehin kaum möglich, Weiterwanderungen wirksam zu verhindern. Zugleich zeigen Studien, dass sich Geflüchtete dort erfolgreicher integrieren, wo ihnen eine positive Aufnahmebereitschaft entgegengebracht wird, wo die Arbeitslosigkeit gering ist (Aksoy et al., 2023) und wo gezielte Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche erfolgt (Battisti et al., 2019).
Eine wirksame europäische Migrationspolitik erfordert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf allen Ebenen. Dabei müssen sowohl die Interessen von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern berücksichtigt als auch die individuellen Bedürfnisse Schutzsuchender beachtet werden. Der im Zusammenhang mit der GEAS-Reform beschlossene Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen bietet eine gemeinsame Grundlage, auf deren Basis die Resettlementkontingente der Mitgliedstaaten erhöht werden sollten (SVR, 2024). Hierbei ist eine verbesserte Koordination zwischen bilateralen Abkommen einzelner Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene verhandelten Vereinbarungen erforderlich, da die EU in Rückübernahmeabkommen und Kapazitätsaufbau begrenzte Kompetenzen hat.
Vorschläge zur Auslagerung von Asylverfahren stoßen weiterhin auf erhebliche rechtliche, politische und operative Hürden: Non-Refoulement, das Verbot kollektiver Ausweisungen und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz müssen gewahrt bleiben, und die vollständige Externalisierung von Schutzverfahren widerspricht dem primärrechtlichen EU-Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz. Zugleich muss die EU-Mittel der Außenpolitik einsetzen, um staatlich organisierte Instrumentalisierung von Migration zu verhindern, wie an den polnisch-belarussischen oder russisch-finnischen Grenzen beobachtet. Humanitäre Versorgung und die Einhaltung menschen- und flüchtlingsrechtlicher Standards müssen auch in solchen Situationen garantiert sein, während betroffene Mitgliedstaaten an der Außengrenze durch Asylagentur und Grenzschutz unterstützt werden.
Ein Vorbild für effizientere und zugleich rechtsstaatlich abgesicherte Verfahren bietet die Schweiz. Dort zeichnen sich Asyl- und Migrationsverfahren durch klare Fristen, transparente Zuständigkeiten und eine enge Verzahnung von Bund, Kantonen und Gemeinden aus. Zentrales Element ist die begleitende obligatorische Rechtsberatung: Jede asylsuchende Person erhält von Beginn an qualifizierte juristische Unterstützung. Dies führt zu fundierteren und korrekteren Entscheidungen in erster Instanz, reduziert die Zahl der erfolglosen Rechtsmittel und beschleunigt dadurch das Verfahren insgesamt. Das seit 2019 geltende „beschleunigte Asylverfahren“ kombiniert so kurze Bearbeitungszeiten – häufig unter 140 Tagen – mit hohen rechtsstaatlichen Standards. Übertragen auf die EU könnte ein vergleichbarer Ansatz mit verpflichtender Rechtsberatung und verbindlichen Fristen die Effizienz steigern, die Zahl langwieriger Berufungsverfahren verringern und zugleich das Vertrauen in die gemeinsame europäische Asylpolitik stärken.
Effektivere Anerkennungsverfahren für Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein zentraler Hebel für erfolgreiche Migrationspolitik in der EU. Es ist sowohl für die reguläre Einwanderung als auch für anerkannte Geflüchtete relevant, um sich langfristig erfolgreich zu integrieren. Auch wenn die aktuellen Regelungen, z. B. in Deutschland im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, eine Verbesserung darstellen, reichen sie jedoch nicht aus, um den Fachkräftebedarf nachhaltig zu decken. Die Verfahren sind nach wie vor komplex und bürokratisch, Wartezeiten lang, und die Transparenz für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer bleibt begrenzt. Hier setzen Reformoptionen an: eine stärkere Digitalisierung des Anerkennungsprozesses (z. B. durch elektronische Verifikationssysteme), eine bessere personelle Ausstattung der Behörden sowie die Erweiterung von automatischen Anerkennungen für international anerkannte Hochschulen oder Ausbildungsinstitutionen, deren Abschlüsse automatisch oder im Schnellverfahren akzeptiert werden, sowie es oft für Qualifikationen aus EU-Ländern der Fall ist. Länder wie Norwegen zeigen, dass Turbo-Verfahren im nicht reglementierten Bereich möglich sind: Dort wird innerhalb von fünf Arbeitstagen eine unverbindliche Bewertung von Abschlüssen vorgenommen, die Unternehmen eine schnelle Einschätzung erlaubt (Molter & van Hove, 2018).
Darüber hinaus sollte in nicht reglementierten Berufen stärker auf die Einschätzungen der Arbeitgeber vertraut werden. Arbeitgeber können die Eignung von Bewerber:innen oftmals besser einschätzen als es in langwierigen Anerkennungsverfahren möglich ist. Dies gilt insbesondere für temporäre Arbeitsvisa: Hier sollte es Unternehmen überlassen bleiben, welche Qualifikationen und Sprachkenntnisse sie für notwendig erachten. So können in international orientierten Branchen wie IT oder Forschung & Entwicklung, in denen Englisch ohnehin Arbeitssprache ist, Fachkräfte unabhängig vom Sprachniveau in Deutsch sofort eingesetzt werden. Gleiches gilt für bestimmte Dienstleistungen im Niedriglohnsektor, die in manchen Regionen auch auf Englisch erbracht werden können.
Ausblick
Die Europäische Union steht migrationspolitisch an einem Scheideweg. Mit der Reform des GEAS wurden nach jahrelangen Verhandlungen wichtige Grundlagen gelegt, um Verfahren zu beschleunigen, Solidarität verbindlicher zu organisieren und die Verantwortung fairer zu teilen. Entscheidend ist nun, dass die Mitgliedstaaten diese Reform gemeinsam und konsequent umsetzen. Nationale Alleingänge, etwa durch die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, würden nicht nur zentrale Integrationsprojekte wie den Schengen-Raum untergraben, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU schwächen.
Gleichzeitig darf die Politik keine Erwartungen wecken, die sie absehbar nicht erfüllen kann. Wie der Sachverständigenrat (SVR, 2024) betont, führt eine Diskrepanz zwischen Ankündigungen und tatsächlicher Umsetzung leicht zu Vertrauensverlusten bei den Bürger:innen – ein Nährboden für populistische Strömungen. Eine realistische Kommunikation ist daher ebenso zentral wie wirksame politische Maßnahmen.
Langfristig kann eine kohärente europäische Migrationspolitik nur gelingen, wenn Arbeitsmigration, Asylpolitik und Integration stärker zusammengedacht werden. Der Ausbau legaler Zugangswege und effizientere Anerkennungsverfahren können den Druck auf die Asylsysteme verringern und zugleich dringend benötigte Fachkräfte mobilisieren. Eine gemeinsame, solidarische und pragmatische Migrationspolitik ist somit nicht nur eine Frage der Lastenteilung, sondern auch eine Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität, gesellschaftliche Integration und die Zukunftsfähigkeit der europäischen Integration insgesamt.
- 1 Diese Statistik beinhaltet keine Ukrainer:innen, da diese keine Asylanträge stellen müssen.
- 2 Gemäß den Daten zu Dublin-Ersuchen belief sich das Verhältnis zwischen ausgehenden Dublin-Ersuchen (174.866) und Anträgen auf internationalen Schutz (873.680) im Jahr 2022 auf 18 %. Dies könnte darauf hindeuten, dass fast ein Fünftel der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, weiterhin Sekundärmigration innerhalb der EU und der Schengen-Länder angestrebt haben.
Literatur
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