Das von der Bundesregierung am 25. März 2026 vorgelegte Klimaschutzprogramm folgt dem Klimaschutzgesetz von 2024, nach dem jährlich über die Fortschritte im Klimaschutz berichtet werden muss. Das Programm enthält über 90 einzelne Maßnahmen, die darlegen sollen, wie in Deutschland die Klimaziele in den Jahren 2030 (-65 % Treibhausgasemissionen gegenüber 1990), 2040 (-88 %) und schließlich 2045 (dem Jahr der angestrebten Klimaneutralität) erreicht werden sollen. Die Anzahl und die Breite der Maßnahmen sind beeindruckend. Sie verteilen sich über die Sektoren (1) Energie, (2) Industrie, (3) Gebäude, (4) Verkehr, (5) Landwirtschaft und (6) den Bereich Landnutzungswandel und enthalten für jedes dieser Felder eine detaillierte Auflistung aller vorgesehenen Einzelmaßnahmen. 53 dieser Maßnahmen sind in Planung, 30 befinden sich in der Umsetzung, sieben sind bereits umgesetzt.
Dennoch kann das Programm die Erwartungen nur begrenzt erfüllen. Das liegt an mehreren Gründen. Zunächst zeigt sich, dass die Szenarioberechnungen der Bundesregierung, die sogenannten „Mit-Maßnahmen-Szenarien“ (MMS), die auf Datengrundlagen aus dem Jahr 2025 beruhen, sehr optimistisch angesetzt sind. Der das Klimaschutzgesetz begleitende Expertenrat hatte dies schon im vergangenen Jahr in seiner Stellungnahme kritisiert. Die jetzt vorliegenden MMS aus dem Jahr 2026 bestätigen dies; sie zeigen, dass in allen Sektoren die von der Bundesregierung angenommenen Werte zu optimistisch waren – die erwarteten Treibhausgasemissionen sind also im MMS 2026 höher als im MMS 2025 angenommen. Lediglich der Landnutzungssektor, bei dem eine Zielverfehlung erwartet wird, weist günstigere Zahlen auf – laut dem MMS 2026 besteht hier eine geringere erwartete Zielverfehlung, wobei für diesen Bereich anzumerken ist, dass die Abschätzungen z. B. der im Wald auftretenden Emissionen aufgrund von Klimawandel, Trockenheit und Kalamitäten besonders unsicher sind.
Dann ist festzuhalten, dass die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm von einer vollständigen Umsetzung der Maßnahmen ausgeht und Zusätzlichkeit unterstellt, d. h., es wird angenommen, dass die einzelnen Maßnahmen in vollem Umfang die beabsichtigte Wirkung entfalten. Dies ist eine außerordentlich optimistische Annahme, da sie davon ausgeht, dass Implementationshürden und Widerstände ausgeräumt werden und es zudem zu keinen widersprüchlichen Effekten mit anderen Politikmaßnahmen kommt. Um dies an zwei Beispielen zu illustrieren: Im Verkehrsbereich wird eine hundertprozentige Elektrifizierung des Privatverkehrs angenommen. Dies ist auch der Hauptgrund dafür, dass der Verkehrssektor seine Klimaziele nach den Plänen der Bundesregierung erreichen wird – die rote Laterne, d. h. das Hinterherhinken bei der Erreichung der Klimaziele, wird an den Gebäudesektor und die Landwirtschaft abgegeben. Ob es jedoch tatsächlich gelingt, die verkehrsbezogenen Maßnahmen in der Realität umzusetzen, ist eine andere Frage und darf durchaus angezweifelt werden. Oder, um ein zweites Beispiel zu geben: Wie kommt die Bundesregierung dazu, anzunehmen, dass die Emissionswerte im Landnutzungssektor erreicht werden? Ist es wirklich zu erwarten, dass der Waldumbau oder die Moorwiedervernässung in einem Maße vorangetrieben werden, dass die Klimaziellücke verkleinert wird? Die Eigentümerstrukturen, langjährige Gewohnheiten, Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern oder auch entgegengesetzte Subventionen lassen hier Zweifel aufkommen.
Die Sektorbetrachtung, die dem Klimaschutzprogramm zugrunde liegt, kann aus politischer Sicht als große Stärke angesehen werden. Denn so ist jeder Sektor gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, um die Klimaziele tatsächlich zu erreichen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die einzelnen Fachressorts auch an einem Strang ziehen. Ein solches Klimaschutzprogramm macht hingegen wenig Sinn, wenn etwa ein Heizungsprogramm ausgesetzt oder die Dieselbesteuerung in der Landwirtschaft aufgehoben werden, wie es nach dem Regierungswechsel geschehen ist. Man merkt dem Klimaschutzprogramm an, dass es bottom-up entwickelt wurde. Es ist durchaus schwierig, ein solches Programm zu erarbeiten, wenn einige Ministerien gegensätzliche Positionen vertreten und entgegengerichtete Maßnahmen auf den Weg bringen. Von einem in sich geschlossenen Konzept ist das Programm jedenfalls weit entfernt, dazu enthält es zu viele Einzelpunkte sowie unabgestimmte Maßnahmen, und eine Gesamtfokussierung fehlt.
Die aus Sicht der Wissenschaft bestehenden Anforderungen an die zukünftige Ausrichtung des Programms sind demnach klar: mehr Realismus bei den Maßnahmen-Szenarien und der Wirkungsabschätzung, mehr Arbeit an einer Gesamtkonzeption und mehr Geschlossenheit sowie eine stärkere Berücksichtigung möglicher Implementationsbarrieren und Risiken.